Drogen, Liebe & Gewalt

Dreiecksdrama unter Frauen landet vor Gericht

Gericht
14.10.2025 18:30

Es ist eine Chronik der Gewalt, die sich über Monate in einer Beziehung zwischen zwei Frauen abgespielt haben soll. Der Grund: Eine gescheiterte Dreiecksbeziehung – geprägt von Drogen, Eifersucht und Emotionen. Lange war am Dienstag im Wiener Landl ungewiss, ob die Rollen von Angeklagter und Opfer nicht vielleicht vertauscht wurden. Es fällt jedenfalls ein nicht rechtskräftiger Schuldspruch.

Eine 20-jährige Wienerin sitzt wegen fortgesetzter Gewaltausübung auf der Anklagebank. Die junge Frau soll ihre damalige Freundin – die zugleich eine Bekannte ihrer Mutter war – über einen längeren Zeitraum geschlagen, gebissen, an den Haaren gerissen und ihr sogar mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen haben.

Ex-Verlobte führte immer wieder zum Streit
Denn während ihre Verlobte in einer psychiatrischen Einrichtung war, begann die Angeklagte eine Beziehung mit dem Opfer. Doch zwischen den beiden Frauen soll es immer wieder zu heftigen Streitereien gekommen sein – ausgerechnet, weil die Angeklagte noch Gefühle für ihre Ex-Verlobte gehabt haben soll. Man hätte sogar eine Dreiecksbeziehung versucht, die aber rasch, kläglich scheiterte ...

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Die Liebe war stärker unter dem Drogenkonsum. Wenn wir nicht unter Suchtgift standen, ist alles eskaliert.

die Angeklagte (20)

Immer wieder habe es gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben. „Es waren Streits, die immer begonnen haben, wenn die Ex-Verlobte meiner Mandantin Thema war“, lässt Verteidiger Lukas Hruby die anwesenden Schöffen gleich zu Beginn der Verhandlung wissen. „Wir haben uns beide geschlagen“, erzählt die Angeklagte. Die Beziehung sei von Drogen und Eifersucht geprägt gewesen – „Die Liebe war stärker unter dem Drogenkonsum. Wenn wir nicht unter Suchtgift standen, ist alles eskaliert“, erzählt sie weiter.

„Sie hat sich selbst gestochen“
Der Staatsanwalt wirft der 20-Jährigen zahlreiche Gewalttaten vor. Unter anderem soll sie ihre Freundin mit einem Messer am Oberschenkel verletzt haben. Doch die Angeklagte weist die Schuld entschieden zurück: Das Opfer habe sich selbst die Verletzung zugefügt. „Sie sagte: ,Du wirst sehen, wozu ich fähig bin‘ – und stach sich selbst“, schildert die Beschuldigte. 

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Sie werden gehört haben, dass der Staatsanwalt keinen Beweis genannt hat, weil es keinen gibt.

Verteidiger Lukas Hruby

Auch Verteidiger Hruby weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wie bereits zu Beginn der Verhandlung, bestimmt zurück: „Sie werden gehört haben, dass der Staatsanwalt keinen Beweis genannt hat, weil es keinen gibt.“ So soll auch die 20-jährige Angeklagte Narben von Bissspuren, die sie von den Auseinandersetzungen davongetragen hatte, besitzen. Erschütternde Fotos zeigen die damaligen Verletzungen der jungen Frau – sie bricht vor den Anwesenden im Saal in Tränen aus. Außerdem trägt sie einen Gips. Nach einer Messerattacke hätten nämlich ihre verletzten Sehnen operiert werden müssen.

„Durfte keinen Kontakt mit Familie haben“
Auch schwere Vorwürfe gegen die Familie des Opfers werden laut: Der Vater der Freundin soll die Angeklagte bedroht haben - sie dürfe keinen Kontakt zu ihrer eigenen Familie haben, sonst würde „etwas Schlimmes passieren“.
Deshalb habe sie auch bis zum Tag der Verhandlung nie die ganze Geschichte erzählen können.

Die junge Frau musste am Dienstag im Saal 204 Platz nehmen.
Die junge Frau musste am Dienstag im Saal 204 Platz nehmen.(Bild: Hannah Tilly)

Das Opfer selbst sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Auch mehrere Zeugen wurden geladen. Die wirkliche Wahrheit kennen aber nur die Angeklagte und das Opfer. Der Senat kommt jedenfalls am Abend zu einem Schuldspruch, jedoch nicht wegen fortgesetzter Gewalt. Sie orten eine einfache Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung: 20 Monate teilbedingt, davon sechs im Gefängnis, fasst die 20-Jährige aus. Den Großteil saß die junge Frau bereits in U-Haft ab. Nicht rechtskräftig.

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