Gleich zwei Kollisionen mit Rehen ereigneten sich am Dienstag in Kärnten. Im vergangenen Jahr wurden in Kärnten 34 Personen bei Wildunfällen verletzt. ÖAMTC-Experten: Im Herbst steigt die Gefahr. Richtiges Verhalten kann Leben retten.
Der Herbst zieht ein, Nebel legt sich über die Kärntner Landschaft, und in der Dämmerung werden Tiere besonders aktiv. Der Berufsverkehr fällt nun in diese Zeit, wodurch das Risiko für Wildunfälle, besonders auf Freilandstraßen, deutlich steigt.
Zwei Wildunfälle in Kärnten an einem Tag
Am Dienstag ereigneten sich gleich zwei Unfälle mit Rehen. Kurz vor 18 Uhr fuhr ein 32-jähriger Mountainbiker aus Seeboden am Millstätter See auf der Treffner Straße von Selkach in Richtung St. Egyden. Im Bereich von Treffen kollidierte er mit einem Reh und stürzte, das Tier lief weiter. Der Verletzte musste mit dem Rettungshubschrauber C11 ins UKH geflogen werden.
Einige Stunden später fuhr ein 47-jähriger Motorradfahrer aus dem Bezirk Villach Land auf der Roseggerstraße in Richtung Selpritsch als plötzlich ein weiteres Reh die Straße querte. Der Motorradfahrer kam zu Sturz und wurde ins LKH Villach eingeliefert.
Riskante Ausweichmanöver sollten vermieden werden
Vergangenes Jahr verletzten sich 55 Personen in Kärnten bei Wildunfällen, österreichweit wurden 314 Wildunfälle mit Personenschaden verzeichnet. Experten des ÖAMTC warnen, dass die größte Gefahr bei Wildunfällen nicht vom Tier selbst ausgeht, sondern von riskanten Ausweichmanövern. „Instinktiv möchte man es natürlich vermeiden, mit dem Tier zu kollidieren und weicht aus. Allerdings kann das auf Straßen mit Gegenverkehr oder Hindernissen an den Straßenrändern, etwa Bäumen, fatal sein“, erklärt Roland Frisch, Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Für die eigene Sicherheit wird empfohlen, wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, sollte ein Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf genommen werden.
Wie verhält man sich bei Wildwechsel:
Kommt es zu einer Gefahrensituation:
Konnte ein Wildunfall nicht verhindert werden:
Lenker dürfen nicht ohne zwingenden Grund abrupt abbremsen
Besonders auf Landstraßen in den frühen Morgen- und Abendstunden gilt erhöhte Vorsicht. „Viele rechnen unterbewusst damit, dass das Wild von rechts auf die Straße läuft. Man sollte aber unbedingt beide Straßenseiten im Blick haben“, weiß Frisch. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Lenker übrigens nicht ohne zwingenden Grund abrupt bremsen. „Bei größeren Wildtieren wie Hirschen, Rehen oder Wildschweinen wird die potenzielle Gefährdung für die Fahrzeuginsassen in der Regel allerdings als so hoch eingestuft, dass ein Notbremsmanöver gerechtfertigt ist“, informiert der Autofahrerclub.
„Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich unter Umständen sogar wegen Diebstahls strafbar“
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer
Bei kleineren Tieren gilt dies jedoch nicht: „Kommt es durch eine Vollbremsung wegen eines Hasen oder eines Igels zu einem Auffahrunfall, kann Bremsende ein Mitverschulden treffen – selbst dann, wenn der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat“, informiert ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
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