Ein Vorarlberger soll seiner Arbeitskollegin mehrmals auf den Hintern geschlagen haben. Als ihr Freund den Übergriffigen anzeigt, droht dieser ihr per WhatsApp, sie fertigzumachen. Am Landesgericht Feldkirch musste sich der Mann am Montag wegen gefährlicher Drohung verantworten.
Sie waren einmal eng befreundet. Doch seit jenem Vorfall sehen sich die beiden nur noch als Arbeitskollegen – und nun sogar als Kontrahenten vor Gericht. Der 23-jährige Beschuldigte und die 32-jährige Frau arbeiten beide in einem geschützten Betrieb, zur Verhandlung erscheinen sie jeweils in Begleitung ihrer Erwachsenenvertreter. Der Staatsanwalt wirft dem jungen Mann vor, er habe im Juni per WhatsApp gedroht: „Ich werde dich fertigmachen und dir einen Stein nachwerfen.“
Eine schwere Anschuldigung, die der Angeklagte entschieden zurückweist. „Ich habe ihr immer nur normale Sprachnachrichten geschickt und gefragt, wie es ihr geht – das war alles.“ Doch warum sollte die Frau etwas anderes behaupten? Auf diese Frage weiß der Angeklagte zunächst keine Antwort – außer, dass die Kollegin „es mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt“.
„Nur einen Klaps auf den Popo gegeben“
Sicher ist: An jenem Abend hatte er ein paar Gläser zu viel. In seiner Überschwänglichkeit habe er ihr „einen Klaps auf den Popo gegeben“. Das Opfer wiederum spricht von mehreren Schlägen: „Er schlug mir auf den Hintern. Als ich sagte, dass ich das nicht will, schlug er einfach weiter.“ Der Freund des Opfers zeigt den Mann schließlich an.
Am Ende blieb wenig Belastbares
Wenig später habe der Angeklagte dann der Frau in einer Sprachnachricht nicht nur mit Steinen gedroht, sondern sogar mit ihrem Tod. Der Staatsanwalt fühlt sich daher während der Verhandlung verpflichtet, den Strafantrag auszuweiten. Doch der entscheidende Beweis fehlt. Die Frau erklärt: „Mein Handy ist kaputt und deshalb gibt es auch keine Aufzeichnungen mehr.“ Zwar habe sie inzwischen ein neues Gerät, das die alten Daten eigentlich übernehmen müsste – doch zeigen will sie es nicht. So bleibt am Ende viel Behauptung gegen wenig Belastbares. Der Richter äußert erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin. Das Urteil: „Der Angeklagte wird vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.