Attacken auf Neonazis

„Menschenjagd“: Lange Haft für Linksextremistin

Ausland
26.09.2025 16:19

Ein deutsches Gericht hat die Linksextremistin Hanna S. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 30-Jährige an Attacken auf Rechtsextreme in Budapest im Jahr 2023 beteiligt war. 

Die Studentin wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) München u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Damit blieb das OLG deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte auf neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

„Tag der Ehre“
Hanna S. stand seit Februar dieses Jahres in München wegen Angriffen in Budapest vor Gericht. In der ungarischen Hauptstadt kamen im Februar 2023 – zum sogenannten „Tag der Ehre“ – Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken.

Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“

Neonazi erlitt schwere Kopfwunden
Hanna S. wurde vorgeworfen, an zwei Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge.

Der Vorsitzende Richter sprach von einer „Menschenjagd“, die in Budapest stattgefunden habe, die selbst dann nicht gerechtfertigt sein könne, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.

Unterstützer demonstrierten vor JVA
Vor dem Urteil demonstrierten Hannas Unterstützer vor der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, in deren Hochsicherheitssaal der Prozess stattfand. In den sogenannten Budapest-Komplex sollen mehrere Personen involviert sein, sieben weitere hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt. Gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage erhoben. 

Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T., die vergangenes Jahr an Ungarn ausgeliefert wurde.

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