Die Witwe ertränkte ihren Kummer in Alkohol und verursachte einen Verkehrsunfall in Dornbirn (Vorarlberg). Sowohl sie als auch das 77-jährige Opfer wurden dabei schwer verletzt. Am Montag musste sich die 59-jährige Unfalllenkerin wegen fahrlässiger Körperverletzung am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Es ist der 7. Dezember des vergangenen Jahres. Ein schwerer Tag für die 59-jährige Dornbirnerin. Musste sie doch ihren geliebten Mann ein Jahr davor zu Grabe tragen. Um ihren Schmerz zu betäuben, greift sie am Vormittag zur Flasche Prosecco – oder besser gesagt, zu mehreren. Trotz Trunkenheit steigt sie am frühen Nachmittag ins Auto, um vom Ortsteil Rohrbach über die Furt in Richtung Lustenau zu fahren.
„Sie fuhr Schlangenlinien, bremste plötzlich ab oder gab Gas“, erzählt ein Zeuge, der damals direkt hinter ihr fuhr, später der Polizei. Wenig später passiert der Unfall. Die mit 2,33 Promille alkoholisierte Witwe verliert in einer leichten Kurve die Kontrolle über ihr Auto und fährt direkt in den Gegenverkehr. Dort stößt sie frontal mit dem Pkw einer 77-jährigen Frau zusammen. Während das Opfer den Unfall mit einer Zerrung der Halswirbelsäule und einer Knieverletzung übersteht, erleidet die 59-Jährige einen Beinbruch sowie Prellungen am Brustkorb.
Sie fuhr Schlangenlinien, bremste plötzlich ab oder gab Gas.
Ein Zeuge
„War ein schwerer Tag für mich“
Im Prozess bekennt sich die Angeklagte vollumfänglich schuldig und meint: „Es war damals einfach ein schwerer Tag für mich.“ Ihren Führerschein ist sie bis heute los. Eine Dringlichkeitsstufe, diesen wiederzubekommen, sieht die 59-Jährige nicht. „Da müsste zuerst ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden und ich zudem zur Nachschulung.“ Zudem laboriere sie bis heute an ihrer Fußverletzung. Wieder ins Auto steigen will sie trotzdem irgendwann – dann aber nüchtern.
Richter Alexander Wehinger spricht die Reumütige wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilt sie zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Teurer zu stehen, kommt sie die Geldstrafe, die der Herr Rat mit 8400 Euro bemisst. Dem Opfer spricht er 100 Euro Teilschmerzengeld zu. Die Unglückslenkerin nimmt das Urteil an. Auch die Staatsanwältin ist mit dem Richterspruch einverstanden.
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