Eine Pensionistin aus der Steiermark sah sich mit einer Privatanklage konfrontiert. Sie soll kurz nach dem Amoklauf in einer Grazer Schule einen falschen Mann mit Klarnamen für die Horror-Tat beschuldigt haben. Herr Rat glaubt ihr, dass sie das Facebook-Posting nicht verfasst hat.
Pure Verzweiflung herrschte bei Artur A. aus Leibnitz: Mehrere Personen posteten einfach das Bild des jungen Mannes oder nannten seinen Namen als Amokläufer von Graz. Nur weil er dieselben Initialen wie der Attentäter trägt, wurde das Leben eines 22-jährigen Steirers von einem Moment auf den anderen zum Albtraum. „Er ist fälschlich als Massenmörder hingestellt worden“, berichtet sein Anwalt Michael Rami gar von Morddrohungen gegen seinen Mandanten.
Er findet: „Es ist heutzutage enorm wichtig, Zeichen zu setzen gegen Hass im Netz.“ In rund 30 Fällen geht Rami nun gegen die Verleumdungen vor. In einigen Fällen kam es bereits zu Vergleichen.
Plötzlich lag die Anklage im Postkasterl
Nicht so im Fall einer 70-jährigen Steirerin, die sich am Montag in Wien mit einer Privatanklage wegen „übler Nachrede“ konfrontiert sah. In der Rolle als Angeklagte fühlte sich die Pensionistin sichtbar unwohl. „Ich kann nur sagen, dass ich überhaupt nichts damit zu tun habe“, behauptet die Frau.
Mit ihrem Facebook-Profil wurde am 12. Juni unter einem Online-Artikel einer Tageszeitung der volle Name des Leibnitzers Artur A. gepostet, der mit dem Schul-Amoklauf freilich nichts zu tun hatte.
„Ich habe noch nie etwas auf Facebook geschrieben. Ich folge intensiver vier Personen, die viel reisen. Den Namen, den ich gepostet haben soll, habe ich nie gehört“, sagt die Angeklagte. Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Brief mit der Privatanklage im Briefkasten lag.
Es ist heutzutage enorm wichtig, Zeichen zu setzen gegen Hass im Netz.

Anwalt Michael Rami vertritt den Leibnitzer
Bild: Gerhard Bartel
Mit ihren erwachsenen Kindern stellte die vierfache Oma „Ermittlungen“ an. Die ausgeforschten IP-Adressen jener Geräte, die in ihrem Facebook-Profil eingeloggt waren, legt ihr Anwalt Max Wälde-Sinigoi Richter Stefan Romstorfer vor. Neben ihrem iPhone 8 und ihrem iPad waren dies auch ein weiteres iPhone und ein Android-Gerät mit Standort in Wien.
„Ich hatte nie ein Android-Handy“, beteuert die Frau und kann beweisen, dass sie am Tag des Einloggens auch nicht in Wien war. Am Tag des Postings habe sie auf ihren vierjährigen Enkel aufgepasst: „Da hab ich keine Zeit zum Handyschauen.“
Sie wirken auf mich seriös und bedacht. Ich bin nicht überzeugt davon, dass Sie das gemacht haben.
Richter Stefan Romstorfer nach dem Freispruch
Richter: „Den Schmäh hab ich schon oft gehört“
„Den Schmäh, dass man es nicht gepostet habe, höre ich oft“, sagt Herr Rat am Schluss der Verhandlung im Wiener Landl. „Aber in Ihrem Fall ist es anders. Sie wirken auf mich seriös und bedacht. Ich bin nicht überzeugt davon, dass Sie das gemacht haben“, spricht er die Pensionistin, nicht rechtskräftig, frei.
Für Michael Rami ein Sonderfall, der aber zeigt, „wie soziale Medien missbraucht werden können“. Schon am Dienstag steigt der nächste Prozess gegen einen Poster in Eisenstadt.
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