„Sind streng genug“

Schweiz: Sterbehilferegeln werden nicht schärfer

Ausland
12.09.2025 17:01

Wegen des Einsatzes einer umstrittenen Suizidkapsel wurden die Sterbehilferegeln in der Schweiz zuletzt diskutiert. Das Ergebnis: die Regeln werden nicht verschärft. Abgeordnete stimmten jedoch zu, dass einschlägige Fälle statistisch dokumentiert werden sollen.

Sterbehilfe wird in der Schweiz nicht stärker reguliert. Der Ständerat in Bern, eine der beiden Parlamentskammern, lehnte einen entsprechenden Antrag ab. Zugleich stimmten die Abgeordneten einer statistischen Erfassung einschlägiger Fälle zu. Anlass für den Antrag war laut Parlamentsangaben der Einsatz einer umstrittenen Suizidkapsel vor einem Jahr. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die Verschärfung aus.

„Regeln streng genug“
Die geltenden Regeln reichten aus: Suizidbeihilfe aus nicht uneigennützigen Motiven sei verboten. Zur Abstimmung stand ein Gesetz, das präzisere Regelungen dafür vorsah, wann die Beihilfe zum Suizid als uneigennützig gilt.

Bisher keine systematische Erfassung
Für das angestrebte Monitoring sollen Alter, Geschlecht, Wohnort, Lebens- und Suizidumstände erfasst werden. Auch Zahlen dazu, wie viele Menschen aus dem Ausland in die Schweiz kommen, um von Sterbehilfe Gebrauch zu machen, werden bisher nicht erfasst. Ob das künftig möglich sein wird, muss nun der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, entscheiden.

Suizidbeihilfe ist in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es gibt mehrere Organisationen, die entsprechende Dienste anbieten.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden oder von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.

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