Vorarlberger täuschte Freunden immer wieder Notlagen vor und lieh sich Geld. Zurück zahlte er nichts. Stattdessen verzockte er alles beim Glücksspiel. Am Mittwoch stand der Spielsüchtige einmal mehr wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht.
Noch in der letzten Verhandlung im Februar hatte der 21-jährige Arbeitslose noch hoch und heilig versprochen, aus seinen Fehlern gelernt zu haben und sich zu bessern. Fehlanzeige. Acht Monate später sitzt er wegen desselben Deliktes schon wieder vor Gericht. Es geht um gewerbsmäßig schweren Betrug.
Wie bereits im letzten Strafverfahren hatte der 21-Jährige auch diesmal Freunden etliche Notlagen vorgegaukelt und dabei auf die Tränendrüse gedrückt, um an Geld zu kommen. Einmal brauchte er Geld für Medikamente, ein andermal für eine längere Zugfahrt oder es fehlte ihm das nötige Kleingeld zur Bezahlung einer Autoreparatur.
Mit 27.000 Euro in der Kreide
Die beiden Opfer, bei denen es sich um ehemalige Mitschüler des Angeklagten handelt, zögerten nicht. Zumal ihnen der angeblich in Not geratene „Freund“ stets versicherte, alles zurückzuzahlen. Und so halfen sie ihm immer wieder finanziell aus, bis er am Ende mit 27.000 Euro in der Kreide stand. Als nach Monaten noch immer kein Geld floss, zeigten sie den falschen Fünfziger an.
Wie schon bei der polizeilichen Einvernahme bekannte sich der Spielsüchtige auch in der Verhandlung schuldig. Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verhängte Richterin Sabrina Tagwercher eine Zusatzstrafe von vier Monaten Haft auf Bewährung. Mildernd wertete die Frau Rat den Umstand, dass der Arbeitslose den Geschädigten zumindest einen Teilbetrag in Höhe von 3000 Euro wiedergutgemacht hat.
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