Wegen Körperverletzung

Streit mit FPÖ-Mandatar nun Fall für die Justiz

Burgenland
07.08.2025 05:55

Verletzungen fotografiert, Zeugen einvernommen – nach dem Konflikt zwischen einem FPÖ-Landtagsabgeordneten und dem Mitglied einer Burschenschaft auf einem Waldfest im Burgenland führte die Polizei Erhebungen durch. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug.

In den Fokus der Justiz gerückt ist der Streit auf dem Waldfest in Lockenhaus. Die Frau des Landtagsabgeordneten Sandro Waldmann (FPÖ) sei von einem Helfer des Veranstalters, der Burschenschaft Langeck, wüst beschimpft und über eine Treppe geschubst worden, als sie dem DJ ein Getränk zu den Turntables gebracht hatte. Der Freiheitliche ortete einen politisch motivierten Willkürakt. Als Reaktion darauf soll der Mandatar den Burschenschafter später über einen Abhang gestoßen haben. So lauteten die Vorwürfe – die „Krone“ berichtete.

Zeugen verteidigen Politiker
Während manche Zeugen einen Angriff des FPÖ-Mannes auf den Festmitarbeiter bestätigten, nahmen andere Beobachter den Abgeordneten voll in Schutz: „Sandro Waldmann und seine Frau sind sehr liebenswert und umgänglich. Die Brille des Burschenschafters ist nur deshalb zu Boden geflogen, weil dieser begann herumzufuchteln und der Mandatar dessen Hand weggeschlagen hat. Waldmann wollte sich selbst und seine Frau schützen.“ In einem Posting im Internet zeigte sich der Abgeordnete schließlich empört über die „rohe Respektlosigkeit“ gegenüber seiner Gattin – „nur, weil sie eine ,Blaue’ ist“.

Polizeibericht wird geprüft
Der Fall – es handelt sich um ein Offizialdelikt – ist aktenkundig. Nach dem Konflikt war der Burschenschafter zur Polizei gefahren. Er sei verletzt gewesen und habe über Schmerzen geklagt, heißt es. „Starke Abschürfungen vom Oberschenkel bis zur Wade“ seien im Zuge der Erhebungen mittels Fotos dokumentiert worden, wird mitgeteilt. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung.

Offen blieben Details zu der Frage, wie es zum Sturz und den Blessuren des Burschenschafters gekommen ist. Weiters wurden Zeugen einvernommen. Fazit: „Allen tut es leid.“ Im Zuge der Prüfung des Polizeiberichtes muss die Staatsanwaltschaft Eisenstadt abklären, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt.

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