Wie viel Gerümpel dürfen Hausbesitzer in ihrem Garten stapeln? Diese Frage stellen sich aufgebrachte Anrainer im burgenländischen Güssing. Sie sind nicht die Einzigen, die mit dem Müllproblem eines Nachbarn zu kämpfen haben.
Zerbröckelte Mauerziegeln übereinandergestapelt, daneben liegen fast verrostete Blechrohre und veraltete landwirtschaftliche Arbeitsgeräte. Unweit davon stehen verwitterte Holzkisten in der Wiese, teils unter Plastikplanen versteckt, an anderer Stelle türmen sich verdorrte Äste und Zweige auf, die an die Vorbereitungen für ein Osterfeuer erinnern: An diesen Anblick mussten sich so manche Bewohner in St. Nikolaus, einem Ortsteil von Güssing, wider Willen bereits gewöhnen.
Kein Ende im Mülldilemma
„In diesem Garten eines Anrainers schaut es fürchterlich aus, das kommt einer illegalen Deponie gleich. Dort stapelt sich seit Monaten allerlei Unrat, der eigentlich ordnungsmäßig entsorgt werden müsste“, beklagt ein Nachbar.
Trotz aller Versuche, dem Mülldilemma ein Ende zu setzen, wird das Gerümpel eher mehr anstatt weniger. Von der Straße aus ist das „verwilderte Grundstück“ nur schwer einsehbar, direkte Einblicke sind den Mietern in einem nahen Hochhaus vorbehalten, wie ein Lokalaugenschein zeigt.
Behörde reagiert überrascht
„Auf Nachfrage bei der Gemeinde und der Bezirkshauptmannschaft hieß es, man werde der Sache nachgehen. Doch an dem Grundübel hat sich seit Wochen nichts geändert“, sagt ein Mann von nebenan und schüttelt verwundert den Kopf.
Weil nichts geschieht, sehen sich manche Anrainer mit einer tierischen Plage konfrontiert. „Der Unrat im Garten zieht Schlangen und Marder, aber vor allem Ratten an“, machen Betroffene ihrem Unmut Luft.
Gemeinden greifen durch
Derartigen Ärgernissen fühlen sich nicht nur Anrainer in Güssing ausgesetzt. Immer wieder kommt es vor, dass Hausbesitzer von ihren Heimatgemeinden aufgefordert sind, ihr Grundstück sauber zu halten.
„Gemäß dem Burgenländischen Baugesetz sind Eigentümer verpflichtet, übermäßige Verunkrautung und eine Gefährdung durch Schädlinge wie Ratten aufgrund von Müll- oder Baumaterialablagerungen zu vermeiden“, wird offiziell mitgeteilt. Die Baubehörde behält sich bei Verstößen das Recht vor, auf einen ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand zu drängen.
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