Die drei angeklagten IS-Anhänger, die im Verdacht standen, einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade geplant zu haben, müssen nun in St. Pölten vor den Schöffensenat. Von einem Attentat bleibt wenig übrig, die Handyauswertungen lieferten aber genug für umfangreiche Terrorvorwürfe. Der jüngste Angeklagte erhielt bereits sein Urteil.
Über zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), mit Bomben und Krawall, bei drei Jugendlichen in St. Pölten, mit Unterstützung der Cobra, aufgetaucht war und die Burschen festgenommen hat. Der Startschuss für umfangreiche Ermittlungen, die nun in einem medienwirksamen Prozess im Landesgericht St. Pölten enden.
Kein Anschlag, aber Terror-Gruppe
Doch von dem Hauptvorwurf, die drei Jugendlichen hätten vorgehabt, einen Terroranschlag auf der Wiener Regenbogenparade 2023 zu verüben, hört man beim Eröffnungsplädoyer des Staatsanwalts eher wenig. Im Gegenteil: Der Ankläger muss zugeben: „Im Nachhinein konnte nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Anschlag auf die Pride-Parade geplant wurde.“ Über bleibt jedoch eine einschlägige Telegram-Chat-Gruppe, in der sowohl der 19-jährige Niederösterreicher, sein älterer Bruder und ein 16-jähriger Wiener Mitglied gewesen sein sollen.
Bilder mit IS-Finger gefunden
Die Themen der amtsbekannten Terror-Gruppe: Attentate, Reisen ins Kriegsgebiet, die Beschaffung von Waffen und das Teilen von IS-Propaganda. Und auch die Auswertungen der Handys der Angeklagten brachten dunkles ans Licht: Von allen drei wurden obendrein Bilder mit erhobenen rechten Zeigefingern – eine verbreitete Geste von IS-Anhängern – gefunden.
Die Verteidiger des Brüderpaares (19 und 22) wollen dafür eine simple Erklärung liefern: Der erhobene Zeigefinger sei in Jugendkreisen einfach eine gängige Geste. Selbst Fußballer würden sich dieser bedienen. Der Anwalt des Erstangeklagten sagt: „Mein Mandant hat überhaupt keinen Bezug zum IS.“ Und auch seine Kollegin meint im Namen des Zweitangeklagten: „Es gibt nach zwei Jahren intensiver Ermittlungen keine Ergebnisse, die die Hinweise aus dem Ausland belegen.“ Denn der Tipp zu einem mutmaßlichen Anschlag auf die Regenbogenparade kam von einem ausländischen Nachrichtendienst.
Er hat sich alleingelassen gefühlt. Dort hat er sich möglicherweise verstanden gefühlt. Er war sich nicht wirklich bewusst, was das für Konsequenzen hat.
Verteidiger Andreas Schweitzer über seinen damals erst 14-jährigen Mandanten
Bild: Imre Antal
Auch der Andreas Schweitzer, der Verteidiger des jüngsten Angeklagten – zum Tatzeitpunkt war er gerade einmal 14 Jahre alt – kritisiert die DSN scharf: „Die haben etwas behauptet, was nicht stattgefunden hätte“, spricht er über den angeblich vereitelten Anschlag auf die Wiener Pride-Parade. Zu den Vorwürfen der terroristischen Vereinigung bekennt sich sein Mandant jedoch schuldig. „Er hat sich alleingelassen gefühlt. Dort hat er sich möglicherweise verstanden gefühlt. Er war sich nicht wirklich bewusst, was das für Konsequenzen hat.“
Jüngster zu Bewährung verurteilt
Die muss der mittlerweile 16-Jährige nun auf der Anklagebank ausbaden. Zu den Terrorvorwürfen kommt nämlich noch Nötigung eines Fußgängers, kurz nachdem er aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und eine Körperverletzung bei einer Auseinandersetzung in der Schule. In seiner Sache macht der Schöffensenat kurzen Prozess: Der Wiener wird zu sechs Monaten bedingte Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.
Wegen des Alters der Burschen wird nach den Eröffnungsplädoyers die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Mit Urteilen gegen das Brüderpaar ist am 5. August zu rechnen.
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