Urteil in Deutschland

Rechtsextremes Magazin „Compact“ bleibt erlaubt

Gericht
24.06.2025 16:39

 

Das Verbot ist vom Tisch: Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Erlass der damaligen deutschen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Jahr 2024 gekippt. Zur Begründung hieß es, das Grundgesetz schütze auch die Meinungs- und Pressefreiheit von „Feinden der Freiheit“.

Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen und viele Inhalte der Zeitschrift seien verfassungswidrig, argumentierten die Richter und schlussfolgerten: Diese Inhalte würden aber „noch nicht“ die Schwelle überschreiten, sodass sie das Gesamtbild des Magazins dominieren.

„Compact“ identifiziert sich mit Martin Sellner
Zugleich machte der 6. Senat deutlich, dass sich die „Compact“-Macher mit dem „Remigrationskonzept“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten „ohne jegliche Distanzierung“ ein breiter Raum eingeräumt. Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als „bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen“. Dieser behauptete, es gebe zwar vereinzelt rechte Autoren, die im Magazin erscheinen würden, deshalb sei „Compact“ aber „nicht rechts und schon gar nicht rechtsextrem“.

Laut Urteil werde aber selbst den „Feinden der Freiheit“ laut Grundgesetz die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert. Dabei berufen sich die Richter auf das Vertrauen in die Kraft der freien und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. 

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Beobachtung durch Verfassungsschutz
Das deutsche Innenministerium hatte das Magazin 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks. Das Magazin ist auch in Österreich erhältlich.

Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für „Compact“ sind.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt