Prozess in Eisenstadt

Wenn dich der Teufel nicht in Ruhe lassen will

Burgenland
24.06.2025 15:24

Weil ihm die Stimmen im Kopf befohlen haben, „ein Blutbad“ anzurichten, bedrohte der Sohn (28) die Eltern mit dem Umbringen. Der Grund für den Streit ist freilich vernachlässigbar. Der Mann wird eingewiesen.

Es kann anscheinend der Punkt kommen im Leben, dass man den eigenen Buben nicht mehr sehen möchte. In diesem Fall haben sich die Eltern entschieden, dass der Sohn während ihrer Aussagen in eine Zelle gebracht wird in der Justizanstalt Eisenstadt.

Was war passiert? Es geht um einen Wintergarten im Mittelburgenland. Ein Zweitwohnsitz, wo die Familie aus Wien gern ihre Freizeit verbringt. Der Bub (28) war mit den Umbauarbeiten nicht einverstanden. Weil der Vater partout eine Lampe nicht aufhängen wollte, wurde er mit Faustschlägen malträtiert. Die Mutter, die sich schützend vor ihren Ehemann stellen wollte, bekam Kratzer im Gesicht ab.

Eine böse Welt
Und da sitzt er jetzt am Landesgericht Eisenstadt, und muss sich rechtfertigen, der arme Teufel. Letzterer hat ihm immer wieder eingeflüstert, dass die Welt böse ist. Dass man sich wehren muss, um zu seinem Recht zu kommen. „Es waren immer diese Stimmen im Kopf, sie haben mich nie in Ruhe gelassen“, sagt der Betroffene, über den der Schöffensenat entscheidet, ob er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wird.

Mit dem Stanley-Messer stand der Mann vor dem Vater. Er soll gedroht haben: „Und jetzt richte ich ein Blutbad an.“ An diese Worte will er sich vor Gericht nicht erinnern. Was er weiß? „Dass ich paranoide Schizophrenie habe. Dass ich Autist bin. Dass ich unter dem Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom ADS leide.“

In Eisenstadt kam der Schöffensenat zu einem Urteil.
In Eisenstadt kam der Schöffensenat zu einem Urteil.(Bild: HS)

Einsichtig, will man meinen. Bloß: Was tun? „Seit ich die Depotmedikamentation bekomme, geht es mir besser“, sagt der 28-Jährige, „Ich glaube, dass ich es schaffen könnte. Aber Gewissheit habe ich nicht.“

Der Ausweg
Die Vorsitzende des Schöffensenats skizziert den Ausweg in die Freiheit: Weiterhin verpflichtend Medikamente; Psychotherapie; Leben im betreuten Wohnen; Bewährungshilfe; regelmäßige Alkohol- und Drogentests „Ja, das passt gut“, sagt der Mann, bevor er den Spruch hinnehmen muss:

Man entscheidet sich für die Einweisung. Nur so könne garantiert werden, dass er die Medikamente – früher sagte er noch: „Das brauche ich nicht“ – zugeführt bekomme. Höflich akzeptiert der Betroffene.

 Anzunehmen ist, dass ihn die Eltern nicht besuchen werden.

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