EuGH-Urteil

Recht auf Asyl für verfolgte Homosexuelle

Ausland
07.11.2013 17:37
In Europas ohnehin hitziger Asyl-Debatte scheint sich eine neue Front aufzutun: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass verfolgte Homosexuelle ein Recht auf Asyl in EU-Staaten haben. Denn, so die Erklärung der Richter, riskieren offen lebende Lesben und Schwule in ihren Heimatländern eine Strafe, stellen sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar. In Österreich kritisierte die FPÖ den Urteilspruch als "gutmenschlichen Unsinn", während sich die Grünen über das "wichtige Urteil" erfreut zeigten.

Grundsätzlich sei es einem Homosexuellen nicht zuzumuten, "dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden", schrieben die Richter in ihrem Urteil. Die sexuelle Ausrichtung sei ein für die Identität bedeutsames Merkmal.

Niederlande bat EuGH um Hilfe
Im konkreten Fall streiten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. In ihren Heimatländern steht Homosexualität laut EU-Gericht unter schweren Strafen - von hohen Geldbußen bis zu lebenslanger Haft. Die Richter in den Niederlanden baten die Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Als Verfolgter im Sinne europäischer Gesetze gelten Asylbewerber laut den EU-Richtern allerdings nur, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland schwere Sanktionen wie Gefängnisstrafen drohen. Zudem müssten die dortigen Behörden die vorgesehenen Strafen in der Regel auch vollstrecken. Allein das Verbot homosexueller Handlungen stelle noch keine Verfolgung dar, so der EuGH.

Homosexuelle in Afrika und Russland im Visier
Schwule und Lesben sind Menschenrechtsorganisationen zufolge in vielen Ländern Afrikas Verfolgungen ausgesetzt. Laut Amnesty International ist Homosexualität in 38 Staaten des Kontinents gesetzlich verboten. Für Zündstoff könnte das EuGH-Urteil aber auch angesichts der Situation Schwuler und Lesben in Russland sorgen. Der niederländische Außenminister Frans Timmermans hatte erst am Mittwoch mit Äußerungen zu den russischen Anti-Homosexuellen-Gesetzen für Empörung in Moskau gesorgt. Er hatte erklärt, dass verfolgten russischen Homosexuellen in den Niederlanden Asyl gewährt werden könne.

FPÖ-Vilimsky: "Bringt mehr Probleme, als es löst"
Das Urteil "bringt mehr Probleme, als es löst", meinte unterdessen FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky in einer Aussendung. "Europa kann nicht alle hilfsbedürftigen Menschen der Welt aufnehmen", betonte er. Vilimsky sprach von einem "krassen Fehlurteil der EuGH-Richter". Dieses stelle "eine Einladung an Einwanderungswillige aller Herren Länder, sich unter Vorspiegelung von Homosexualität nach Europa zu begeben", dar, kritisierte er.

Auch dürfte es dem FPÖ-General zufolge bei der Feststellung der sexuellen Orientierung im Asylverfahren "wohl zu bizarren Situationen kommen". Konkret könnte Vilimsky mit seiner Aussage etwa auf umstrittene Penis-Tests anspielen. Diese sogenannten phallometrischen Tests hatten 2010 Tschechien heftige Kritik wegen Verstößen gegen die Menschenrechte beschert.

Bei den Tests wurden Asylwerbern einem Bericht der EU-Grundrechteagentur zufolge unter anderem heterosexuelle pornographische Darstellungen gezeigt und dabei der Blutfluss zum Penis gemessen. Die Behörden wollten mit solchen Tests, die laut Prager Innenministerium seit Anfang 2010 nicht mehr durchgeführt werden, die sexuelle Orientierung von Asylbewerbern prüfen - wenn diese als Grund für ein Asylgesuch angegeben haben, dass sie homosexuell sind und deswegen in ihren Heimatländern Repressalien ausgesetzt sind.

Grüne: Schreuder sieht "wichtiges Urteil"
Als "wichtiges Urteil" bezeichnete hingegen der Grüne Bundesrat Marco Schreuder den EuGH-Spruch. Dieser bringe Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Gerichtspraxis. "Denn ob Homosexuelle eine soziale Gruppe darstellen oder nicht, kann jetzt nicht mehr angezweifelt werden", betonte der Sprecher der "Grünen Andersrum", der zugleich darauf hinwies, dass dies in Österreich schon bisher so gehandhabt wurde. Denn, so Schreuder weiter, von Menschen könne nicht verlangt werden, ihre Homosexualität zu verstecken oder nicht auszuleben, um einer Verfolgung im Heimatland zu entgehen.

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