Attacke mit Mistgabel

Kevin muss nach Mordversuch an Kevin vor Gericht

Oberösterreich
10.06.2025 06:00

Mit einer Mistgabel stach der Bewohner einer Einrichtung, wo forensische Patienten und Insassen auf ihre Entlassung vorbereitet werden, nach einem Streit auf seinen Mitbewohner ein. Am Dienstag müssen die beiden Kevins wegen dieser blutigen Auseinandersetzung vor Gericht Platz nehmen – der eine als mutmaßlicher Täter, der andere als Opfer.

So manches haben Opfer und Angeklagter in diesem Fall gemeinsam: Beide heißen Kevin, sind 27 Jahre alt, haben keine weiße Weste und wohnen in derselben Einrichtung, wo forensische Patienten und Insassen auf ihre Entlassung vorbereitet werden.

Auf den Oberkörper eingestochen
Doch als ein Kevin den anderen verpetzte, weil er gegen die Hausordnung verstoßen hatte, eskalierte ein Streit zwischen den beiden Namensvettern komplett, weshalb sich einer der beiden am Dienstag am Landesgericht Wels wegen versuchtem Mord verantworten muss. Er schnappte sich nämlich eine Mistgabel und stach damit auf den Oberkörper des Denunzianten ein.

Bei der Flucht gestolpert
Die ersten Stöße konnte dieser noch abwehren und die Flucht ergreifen. Doch dabei stolperte er und fiel zu Boden, was sein Verfolger kaltblütig ausnützte und weiter auf sein Opfer einstach. Wie durch ein Wunder gelang dem verletzten Kevin abermals die Flucht, sogar der ihm nachgeworfenen Heugabel wich er noch aus, bevor er sich zu einem Nachbarn flüchtete und Alarm schlug.

„Er wurde wegen Mordversuchs angeklagt und eine Einweisung in ein forensisches Zentrum, allerdings mit Strafe, beantragt“, so Barbara Rumplmayr von der Staatsanwaltschaft Wels.

Schon Mordversuch mit 14 Jahren
Laut Gutachten ist eine Zurechnungsfähigkeit des 27-Jährigen zur Tatzeit nicht auszuschließen. Er ist jedenfalls kein unbeschriebenes Blatt: Nach einem aus dem Ruder gelaufenen Überfall 2013 war er im zarten Alter von 14 Jahren in Linz schon wegen Mordversuchs zu fünf Jahren Haft und Einweisung verurteilt worden. Im Maßnahmenvollzug gab es zahlreiche weitere Verurteilungen und Zusatzstrafen.

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