Am Landesgericht Linz musste sich am Freitag ein erst 15-Jähriger wegen gefährlicher Drohung verantworten. Der Schüler hatte am 7. Mai 2025 drei E-Mails verschickt, in denen er damit drohte, Schulen zu sprengen. Vor Gericht gab er sich reumütig und sprach von einer Dummheit.
Stundenlang waren Polizisten am 7. Mai 2025 damit beschäftigt, eine Mittelschule in Linz und Traun nach Bombendrohungen zu evakuieren und auf Sprengstoff zu untersuchen. In diesen beiden Bildungseinrichtungen und in einer in Kärnten waren an dem Tag per E-Mail nahezu gleichlautende Bombendrohungen in englischer Sprache eingegangen.
„Viel Glück, die Bombe zu finden“
Inhalt: „Ich werde nicht sagen, wer ich bin. An der Schule ist eine Bombe versteckt, die ich jederzeit hochgehen lassen kann. Viel Glück, die Bombe und mich zu finden.“ Cyberermittlern der Polizei gelang es rasch, den 15-Jährigen als Verfasser der Nachrichten auszuforschen. Bei der Einvernahme gab er alles zu, gab „Stress in der Schule“ als Motiv an.
Angeklagter geständig
Auch vor dem Landesgericht Linz zeigte er sich reumütig und geständig. Dort musste er sich wegen gefährlicher Drohung verantworten, Strafrahmen für Erwachsene bis zu drei Jahre Haft. Sein Verteidiger sprach von jugendlichem Leichtsinn, über den auch die Eltern „not amused“ seien.
Kleinlaut vor dem Kadi
Auf die Frage nach dem Warum antwortete der Beschuldigte flüsterleise: „Es tut mir leid. Ich weiß nicht, was da mit mir los war. Ich habe nicht nachgedacht, meinte, das war ein Spaß.“ Ganz will ihm das die Richterin nicht „abkaufen“, fragt, „Haben Sie heute wenigstens schlecht geschlafen.“ Es folgt kleinlautes Nicken.
Eltern müssen Polizeieinsätze zahlen
Rund 2700 Euro müssen die Eltern des 15-Jährigen für die Polizeieinsätze in Linz und Traun bezahlen. Geld, das er mit Ferialjobs und Taschengeld in Raten zurückzahlen will. Seitens der Schule wird der Jugendliche unterstützt, nimmt dort auch weiterhin am Unterricht teil und wird die dritte Klasse positiv abschließen.
Vier Monate bedingte Haft
Nach einer Dreiviertelstunde kommt die Richterin zu folgendem – nicht rechtskräftigen – Urteil: Vier Monate bedingte Haft, mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem bekommt der 15-Jährige Bewährungshilfe zugeteilt und muss die Verfahrenskosten übernehmen.
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