Am Donnerstag steht im Wiener Landl jener Georgier vor dem Schöffensenat, der am 11. Februar in einer angemieteten Wohnung in Wien-Landstraße eine 59-Jährige bei einer Halsstraffung schwer verletzt haben soll. Die Frau musste notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden.
Um 14.15 Uhr legte der nun angeklagte 35-Jährige das Skalpell am Hals von Elisabeth G. (Name geändert) an. Er tätigte mehrere drei bis sieben Zentimeter lange Schnitte im Bereich der Ohren und des Kinnes. In deren Folge kam es zu massiven Schwellungen und Blutungen im Halsbereich, die beim Opfer starke Atemprobleme verursachten. Um 17.49 Uhr rief die Schwester der Frau die Rettung, es folgten eine Not-OP und ein Aufenthalt auf der Intensivstation im AKH Wien.
Tatort ist eine offenbar für Schönheits-OPs illegal angemietete Wohnung in der Wassergasse in Wien-Landstraße. Dort wollte sich die 59-Jährige um 1600 Euro einer Halsstraffung unterziehen.
In Georgien ein angesehener Arzt
Nach Vorgesprächen im Oktober 2024 mit einem (angeblichen) georgischen Arzt, der dort Direktor einer Klinik sei, wurde ein Februar-Termin fixiert. Kurz vor diesem wurde der Frau mitgeteilt, dass sie ein anderer Arzt operieren werde – der nun angeklagte Zurab K., dem die Staatsanwaltschaft Wien absichtlich schwere Körperverletzung vorwirft. Der Mann, der von Philipp Wolm und Gerhard Jarosch vertreten wird, ist in Georgien ein angesehener Arzt, hat aber keine Berechtigung zur Berufsausübung in Österreich.
In seinen Einvernahmen gibt der Angeklagte an, dass er eigentlich nur vorgehabt habe, in Österreich Kundinnen anzuwerben, die Eingriffe dann aber in Georgien durchzuführen. Darauf habe er die Frau auch hingewiesen, das vereinbarte „Mini-Face-Lift“ dann aber doch gleich in Wien durchgeführt. Laut Anklage gibt der Beschuldigte an, dass er bereits 200 bis 250 derartige Eingriffe getätigt habe.
Die Frau will er in englischer Sprache über die Risiken der OP informiert haben. Laut StA Wien war die Aufklärung jedenfalls unzureichend. Auch sei die Betäubung zu leicht gewesen. Es wurde weder ein Venenzugang für eventuelle Notfälle gelegt, noch gab es Ausstattung für eine Notbeatmung.
Behörde vermutet internationales kriminelles Netzwerk
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mediziner Teil eines international agierenden kriminellen Netzwerkes ist: „Der Angeklagte verantwortete sich grundsätzlich geständig zur Vornahme des Eingriffs, war jedoch darauf bedacht, mögliche Mittäter, andere Tatbeteiligte und das Netzwerk zur Organisation der illegalen Operationen zu decken“, heißt es in der elfseitigen Anklageschrift.
Am Donnerstag muss sich der Georgier im Wiener Landesgericht für Strafsachen vor einem Schöffensenat verantworten. Ihm drohen ein bis zehn Jahre Haft.
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