Auflagen ignoriert

Wasserzähler nicht abgelesen: 330 Euro Strafe

Oberösterreich
27.05.2025 09:00

Ein Linzer kaufte ein Haus mit einem Grundwasserbrunnen, ignorierte aber die Auflagen des Magistrats. Und blitzte vor Gericht jetzt ab.

„Mir hat keiner gesagt, dass ich den Zähler ablesen muss“ – diese Argumentation eines Linzers ließen weder Magistrat noch Landesverwaltungsgericht gelten. Denn der Linzer hatte sich dagegen gewehrt, dass er 330 Euro Strafe zahlen muss, weil er acht Monate lang den Wasserzähler am Hausbrunnen nicht abgelesen und die Daten nicht ins Betriebsbuch eingetragen hatte. Dies war aber vorgesehen, damit die Stadt die Kanalgebühren berechnen kann.

„Wurde nicht ausreichend aufgeklärt“
Der Linzer gab an, das Haus gekauft zu haben, und die Verkäufer, die im Ausland leben, hätten ihn nicht ausreichend aufgeklärt. Da die Auflagen offenbar schriftlich vorlagen, sahen die Behörden keinen Grund für Milde. Auch weil der Linzer nicht angeben wollte, wie viel er pro Monat verdient, gab’s auch keine Herabsetzung der Strafe. Im Gegenteil: Zur Geldbuße kommen jetzt 60 Euro für die Kosten der Beschwerde dazu.

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