Im Vorjahr wurden knapp 11.000 mögliche Fälle von Geldwäsche gemeldet. Das ist ein deutliches Plus im Vergleich zu 2023, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Dienstagabend mitteilte. „Die Zahlen zeigen, dass das Bewusstsein für das Thema Geldwäsche im Finanzsektor angekommen ist“, sagte FMA-Vorstand Eduard Müller.
Wenn tatsächlich Geldwäsche nachgewiesen wird, hagelt es seitens der FMA Geldstrafen. Im Vorjahr mussten die Betroffenen insgesamt fast 4,5 Millionen Euro zahlen. „Wir verfolgen bei der Prävention von Geldwäsche eine Null-Toleranz-Politik“, sagte Müller. Die Aufsicht hat 2024 78 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei Prüfungen vor Ort (20 im Vorjahr) wird unter anderem darauf geschaut, was die Zuständigen für Prävention über Geldwäsche wissen.
Derzeit läuft auch eine Prüfung der Antigeldwäscheeinheit FATF, die bei der OECD angesiedelt ist. Dabei wird darauf geachtet, ob das jeweilige Land globale Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche einhält und sich international kooperativ zeigt. In Österreich stehen demnächst Vor-Ort-Prüfungen an.
Öffentlich zugängliche Listen
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind öffentlich einsehbar. Landet ein Staat auf der sogenannten „grauen Liste“, so bedeutet das, dass es im Kampf gegen Geldwäsche erhebliche Mängel gibt. Das ist meist mit Einschränkungen im internationalen Geldverkehr und wirtschaftlichen Schäden verbunden. Österreich steht derzeit auf der sogenannten „weißen Liste“. Am Finanzmarkt sehe man hier in der jüngeren Vergangenheit deutliche Fortschritte, sagte FMA-Vorstand Helmut Ettl.
Bis Ende des Jahres sollen zusätzlich 80 bis 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der EU-Anti-Geldwäsche-Agentur AMLA beschäftigt sein. Sie sollen unter anderem neue kriminelle Muster beziehungsweise Gefahren erkennen und die grenzüberschreitende Kooperation stärken. Um diesen Sitz hatte sich auch Wien beworben, das Rennen machte letztendlich Frankfurt.
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