30.600 Euro Strafe

Jurist (63) versetzte Badegast in NÖ Faustschlag

Gericht
20.05.2025 15:09

Weil ein Akademikerpaar seinen Schattenplatz im Kampbad Langenlois (NÖ) nicht mit einer Gruppe junger Niederösterreicher teilen wollte, schlug der 63-Jährige zu. Der Richter im Landesgericht Krems spricht in der Urteilsverkündung von einem „vehement verschobenen moralischen Kompass“. Eine Schuld gesteht der Herr Doktor nicht ein.

Es geht um Delikte, die an Österreichs Gerichten täglich verhandelt werden – Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung. Die Umstände bei diesem Fall sind aber durchaus kurios: Auf der Anklagebank sitzt nämlich bereits den zweiten Verhandlungstag ein Wiener Akademiker-Ehepaar – er ein angesehener Lehrender an juristischen Fakultäten, sie eine pensionierte Lehrerin.

Fußballspiel auf Liegewiese gestört
Doch am 17. Juli letzten Jahres soll der 63-Jährige seine Contenance verloren haben. An dem heißen Sommerabend besuchte er mit seiner Frau das Kampbad im niederösterreichischen Langenlois, man suchte sich ein Plätzchen im Schatten und stellte dort seine Sonnenstühle auf. Gefährlich nahe an einer Gruppe, die auf der Liegewiese Fußball spielte. „Da war jede Menge Platz, sie sind genau dorthin gegangen, wo wir eigentlich gespielt haben“, erinnert sich ein Zeuge, der zu den Hobbykickern gehörte.

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Es kann sein, dass ich nicht überschwänglich freundlich war.

Herr Doktor vor Gericht in Krems (NÖ)

Als die auch noch ihren Lagerplatz ein wenig in Richtung des Ehepaars verschoben, platzte dem Juristen der Kragen: Erst warf er einen Sessel der Gruppe durch die Luft, schubste einen jungen Mann und versetzte diesem einen Faustschlag. Der Herr Doktor streitet den Faustschlag auf der Anklagebank weiter ab: „Es kann sein, dass ich nicht überschwänglich freundlich war.“

Angeklagter nimmt Zeugen ins Verhör
Nun bestätigt jedoch auch der letzte Zeuge, der im Prozess noch gefehlt hat, dass der 63-Jährige zuschlug. Woraufhin er von dem Uni-Lektor höchstpersönlich ins Verhör genommen wird. Jedes Detail möchte der Angeklagte ein-, zwei-, dreimal wissen. „Er hat die Frage jetzt schon beantwortet. Sie können nicht weiterfragen, nur weil Ihnen die Antwort nicht gefällt“, stoppt der Richter den Wiener. „Es hängt ja mein Schicksal davon ab. Also die Präzision ist sehr wichtig“, empört er sich mit nasaler Stimme.

Das sieht aber auch der Staatsanwalt ganz anders: „Es ist ein Allerweltssachverhalt.“ Es bedürfe nur der Klärung, ob der Jurist zugeschlagen hatte. Dafür seien auch nicht die zahlreichen Beweisanträge – ein Lokalaugenschein, eine Tatrekonstruktion, ein medizinisches Gutachten und mehr – notwendig. Der Richter stimmt zu und weist sie ab. 

„Ich bin davon überzeugt, dass das so passiert ist“, spricht Herr Rat das Akademikerpaar schuldig. Das Verhalten sei vollkommen unangebracht gewesen, nur weil es dem Angeklagten nicht gepasst hat, dass sich jemand nahe zu ihm setzt: „Wenn wir dem die Überhand geben, dann sind wir wieder im Wilden Westen.“ Er attestiert dem Herrn Doktor außerdem einen „vehement verschobenen moralischen Kompass“. 

Dennoch: Mit 30.600 Euro Geldstrafe kommt der Jurist glimpflich davon. „Das scheint bei Ihnen nicht im Strafregister auf“, informiert ihn der Richter und erntet verächtliches Schnauben. Anders bei der Ehefrau: Sie wird zu sechs Monaten bedingter Haft wegen falscher Beweisaussage – auch sie stritt den Faustschlag bei der Polizei ab – verurteilt. Die Verteidiger melden sofort volle Berufung an.

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