Am Landesgericht Wels mussten sich drei amtsbekannte Jugendliche (15, 16 und 17 Jahre) verantworten – hauptsächlich wegen Einbrüchen und Fahrzeugdiebstählen. Weil sie besonders dreist vorgegangen, und allesamt amtsbekannt waren, gab es für keinen der jungen Delinquenten eine Diversion.
Man stelle sich vor, die Tochter lädt vier nette junge Männer ins Elternhaus ein. Diese nehmen die Schlüssel mit, brechen zu einem späteren Zeitpunkt ein, verwüsten das Haus, stehlen das Auto und machen damit eine Spritztour. Was die Richterin als „letztklassig“ verurteilte, brachte drei junge Österreicher (15, 16 und 17) und ihre Mütter am Dienstag vor das LG Wels. Der Hauptangeklagte, der für den größten Sachschaden verantwortlich war, blieb krankheitsbedingt fern.
Manche Autos zerstört
Das Auto jener gastfreundlichen Familie war zwar heil geblieben, aber innen komplett verdreckt. Auch einige weitere Spritztouren forderten den Auto-Aufbereiter, während andere gleich am Schrottplatz endeten – mindestens zwei Autos und ein Garagentor wurden von den Jugendlichen in wechselnder Besetzung komplett zerstört.
Zahlreiche Taten
Außerdem wurden verschiedene Gegenstände wie Türöffner, Ladekabel, E-Scooter oder Kennzeichen aus Wohnungen und Fahrzeugen entwendet, Schlösser aufgebrochen. Der kranke 17-jährige Hauptangeklagte soll zudem einen Sachschaden von fast 30.000 an einem Auto verursacht und gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Über ihn wird gesondert verhandelt werden.
Alle gemeinsam schuld
Wer diese „tollen“ Ideen immer gehabt hätte, wollte die Richterin wissen, aber vergebens: „Immer gemeinschaftlich“, so der Tenor. „Man könnte sagen, unsere Seelen sind gleich, wir kommen immer auf dieselben Ideen“, meinte der 16-jährige Österreicher etwas rätselhaft.
Amtsbekannt
Alle drei Jugendlichen und auch der abwesende 17-Jährige sind schon seit längerem amtsbekannt. Der 15- und der 17-Jährige würden derzeit beim AMS Kurse absolvieren, nur der 16-Jährige sei noch in der Lehre. Er, bzw. seine Mutter war es auch, die einen Teil des Sachschadens gleich vor Ort beglich.
Selbst ein Auto kaufen
„Wenn ihr unbedingt Auto fahren wollt, dann geht arbeiten, kauft euch ein Auto und damit könnt ihr dann herumfahren, so viel ihr wollt. Aber davor noch den Führerschein machen, sonst haben wir gleich das nächste Problem“, redete der Staatsanwalt den jungen Straftätern ins Gewissen.
Urteile gefällt
Schließlich kamen die beiden Jüngeren mit einem Schuldspruch unter zweijährigem Vorbehalt der Strafe davon. Weil beim 17-Jährigen eine weitere Verurteilung miteinbezogen wurde, wurde er zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt.
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