Versteckte Teuerung

Dr. Oetker schrumpft Produkte, Preise unverändert

Ausland
31.03.2025 19:45

Die Verbraucherzentrale Hamburg schlägt Alarm: Beim Lebensmittelhersteller Dr. Oetker schrumpfen seit Wochen die Packungsgrößen vieler Produkte, während die Preise aber unverändert bleiben. Besonders betroffen sind Produkte mit Kakao oder Schokolade, aber auch Backwaren. Das Phänomen, bekannt als „Shrinkflation“, sorgt bei den Kunden für Unmut.

Laut der Verbraucherzentrale sind bereits über 100 Beschwerden eingegangen. Viele Produkte wurden in ihrer Füllmenge reduziert, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Die Preissteigerungen durch geringere Mengen summieren sich dabei auf bis zu 50 Prozent:

  • Schokomüsli feinherb: Packungsgröße von 600 g auf 400 g reduziert – Preis bleibt bei 3,99 Euro. Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von 50 Prozent.

  • Schokopuddingpulver: Statt drei Beuteln sind nur noch zwei enthalten, zum gleichen Preis von 99 Cent – eine Erhöhung um 50 Prozent.

  • Fruchtgrütze im Becher: Füllmenge schrumpft von 500 g auf 400 g, Preis bleibt bei 2,79 Euro – ein Anstieg von 25 Prozent.

  • Minikuchen Marmorkuchen: Gewicht reduziert von 172 g auf 140 g, unveränderter Preis von 2,79 Euro – 23 Prozent teurer.

Verbraucherschützer zweifeln an Erklärung
Dr. Oetker begründet die Änderungen mit gestiegenen Produktionskosten, Lieferkettenproblemen und steigenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Kakao. Die Verbraucherzentrale bleibt jedoch skeptisch: Zwar sind Kakaopreise in den letzten Jahren gestiegen, doch wie stark sich das tatsächlich auf die Produktionskosten auswirkt, sei fraglich.

Eine Beispielrechnung zeigt, dass der Preisaufschlag bei einem Beutel Puddingpulver einem Kakaopreis von über 24 Euro pro Kilogramm entspräche – deutlich mehr, als Verbraucher im Supermarkt zahlen.

Vage Formulierungen nicht genug
Positiv hebt die Verbraucherzentrale allerdings hervor, dass Dr. Oetker im Vergleich zu anderen Herstellern transparenter agiert. Auf den Verpackungen gibt es gut sichtbare Hinweise wie „Weniger Inhalt. Unveränderte Qualität“. Zusätzlich verweisen QR-Codes auf Erklärungen des Unternehmens.

Doch aus Sicht der Verbraucherschützer reicht das nicht: Statt vager Formulierungen wie „Weniger Inhalt“ sollte die genaue Reduktion auf der Verpackung angegeben werden – etwa „600 g → 400 g (-33%)“.

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