Bald beginnt der Prozess gegen jenen 52-jährigen Slowaken, der im vergangenen Sommer in einer Wiener Schrebergartensiedlung eine wehrlose Pensionistin umgebracht hat. Auf bestialische Weise. Der voll geständige Täter gilt als seelisch schwer gestört – aber zurechnungsfähig.
Unfassbar grausam – dieses Verbrechen, das in der Nacht auf den 4. September 2024 in einer Schrebergartensiedlung in Wien-Floridsdorf geschehen ist: Robert O. brach dort damals in das Häuschen einer 91-Jährigen ein und brachte sie auf bestialische Weise um. „Ich wollte einfach töten“, so der 52-Jährige später in Verhören.
Nun liegt die Anklageschrift gegen den Slowaken vor. Auf zehn Seiten schildert die Staatsanwaltschaft darin das Martyrium der Pensionistin. Der Mann habe sie im Schlaf überrascht, mit einer Zange und seinen Fäusten auf ihren Kopf eingeschlagen, sich auf ihren Brustkorb gekniet, ein Polster gegen ihr Gesicht gedrückt – und sich dann auch noch an ihr vergangen.
Eine tickende Zeitbombe, von Jugend an
Als brandgefährlich, als ein Mensch, der jederzeit dazu bereit wäre, abermals zu morden, wird der Beschuldigte von Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der ihn ausgiebig untersucht hat, bezeichnet.
Tatsächlich dürfte Robert O. schon von Jugend an eine tickende Zeitbombe sein. 1992, mit 20, hatte er in seiner Heimat einen Bekannten bewusstlos geprügelt und in einen Brunnen geworfen, zum Ertrinken. Der Täter bekam dafür zwölf Jahre Gefängnis. 2008 verübte er in Österreich Raubüberfälle, verletzte drei Frauen schwerst. Bis Anfang 2024 saß er dafür in Haft.
Mein Klient ist voll geständig. Ihm ist klar, dass er vermutlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen wird.
Anwältin Ina-Christin Stiglitz
Vor seinem abscheulichen Delikt an der 91-Jährigen lebte er in Wien als Obdachloser, ab Juli habe er nach einem Opfer gesucht. Eine junge Nachbarin der Pensionistin wäre seine eigentliche Zielperson gewesen, letztlich sei er vor einem Angriff auf sie zurückgeschreckt; wegen ihres Partners, der mitunter bei ihr nächtigte. „Spontan“ hätte er daraufhin die 91-Jährige „auserwählt“ – einzig mit dem Vorhaben, ihr Böses anzutun.
Robert O. gilt zwar als psychisch massiv gestört, aber zurechnungsfähig. Ihm droht also lebenslange Haft, plus Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Prozess gegen ihn soll in wenigen Wochen stattfinden.
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