2,82 Promille im Blut

Pflegerin nach Unfall: „Habe nur zwei Most gehabt“

Oberösterreich
10.02.2025 12:35

Sie habe nur zwei Most getrunken, und sich keineswegs betrunken oder fahruntüchtig gefühlt. Wegen einer Tablette sei ihr schwarz vor Augen geworden, was den Unfall auslöste. So verantwortete sich eine Unternehmerin am Montag am Landesgericht Linz. Geglaubt wurde ihr das nicht: fünf Monate bedingt und 4500 Euro Strafe. 

„Ich bin geständig. Ich weiß aber, dass ich nur ein Achterl Most pur und einen großen gespritzten Most getrunken habe. Sonst nichts, weder am Vortag noch in den Stunden davor, und auch sonst trinke ich eigentlich nie.“ So rechtfertigte sich eine 47-jährige Mühlviertlerin montags am Landesgericht Linz. 

Wirbelsäulenbruch erlitten
Dort musste sich die selbstständige Pflegerin verantworten, weil sie am Abend des 28. September in Katsdorf einen Unfall verursacht hatte. Die Opfer im anderen Auto, Vater und Sohn wurden dabei verletzt – der Sohn leicht, der Vater schwer – er hatte einen Wirbelsäulenbruch erlitten. 

„Das geht sich bei weitem nicht aus“
„Seien Sie mir nicht böse, aber das passt überhaupt nicht mit dem zusammen, was die Polizei protokolliert hat. Da steht, sie hätten stark nach Alkohol gerochen, und kaum gerade stehen oder dem Gespräch mit den Beamten folgen können. Ein Alkotest bei Ihnen hat 2,82 Promille ergeben“, war die Staatsanwältin verwundert.

„Da wäre ich ohnmächtig“
„Mit 2,82 Promille wäre ich vermutlich ohnmächtig, mit drei Promille ist man zurechnungsunfähig. Wenn man Tabletten nimmt, darf man ohnehin keinen Alkohol trinken. Das kann allenfalls das persönliche Befinden ändern, aber sicher nicht den Atemalkoholgehalt“, so die Anklägerin weiter.

Richter glaubte es auch nicht
Aufgrund des Geständnisses wurden die Zeugen nicht gebraucht, und das Urteil schnell gefällt: fünf Monate bedingte Haft und 180 Tagessätze zu je 25 Euro, also insgesamt 4500 Euro. „Ich glaube Ihnen das mit den zwei Getränken auch nicht. Dennoch sind Sie unbescholten und geständig. Das darf nicht noch einmal passieren!“, mahnte der Richter zum Abschluss. Das Urteil ist rechtskräftig.

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