Am Landesgericht Feldkirch wird derzeit gegen zwei Landwirte aus dem Raum Bregenz verhandelt, die beschuldigt werden, einer Kuh die Zunge herausgerissen zu haben. Der Staatsanwalt fordert ein lebenslanges Tierhalteverbot. Der Vorfall hatte bereits zur Verurteilung des Vaters geführt.
Der Vater des 23-jährigen Landwirts war bereits im Juli 2024 wegen Tierquälerei in erster Instanz zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Der Richter war den Ausführungen des damals zuständigen Veterinärmediziners Erik Schmid gefolgt, der in seinem Gutachten zum Schluss kam, dass der Kuh durch die unterlassene Schmerzbehandlung unnötige Qualen zugefügt worden waren.
Angeklagte sprachen von „Unfall“
Am Montag wurde nun der Sohn des 69-jährigen Landwirts wegen desselben Vorwurfs zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro verurteilt. Der mitangeklagte 36-jährige Bauer, der damals beim Klauenschnitt behilflich war, wurde hingegen freigesprochen.
Ereignet hat sich der Vorfall bereits im Oktober 2023 auf dem Hof des bereits Verurteilten. Letzterer sowie auch die beiden nunmehr Angeklagten hatten stets von einem Unfall gesprochen und jegliche Schuld von sich gewiesen. Die 700 Kilogramm schwere Kuh sei umgefallen und mit dem Kiefer gegen die Kante des Klauenstandes gestoßen. Dabei habe sich das Tier die Zunge selbst abgebissen, gaben sie an. Keinesfalls hätten sie das Rind an der Zunge festgebunden und diese herausgerissen.
„Anatomisch unmöglich“
In der jetzigen Verhandlung kam die Sachverständige zum Schluss, dass die Verletzungen des Rindes nicht zwingend von einem Strick herrührten. Dass sich das Tier selbst verletzt hat, hielt sie jedoch für unwahrscheinlich. „Ein Rind kann sich zwar auf die Zunge beißen, aber es ist anatomisch unmöglich, dass es sich gleich die Zunge abbeißt, meinte die Gutachterin.“
Anders sah dies der Staatsanwalt Wilfried Siegele, der für beide Angeklagten einen Schuldspruch forderte: „Als Sohn eines ehemaligen Landwirtes weiß ich, dass ein Abriss anders ausschaut als ein Abbiss! Man sollte solchen Leuten ein lebenslanges Tierhalteverbot geben“, forderte er. Der vierfach einschlägig vorbestrafte 23-jährige Bauer hat bereits angekündigt, gegen das Urteil zu berufen.
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