Unfassbare Videos werden im Wiener Landesgericht abgespielt: Mit einem Zimmermannhammer attackiert ein 29-Jähriger zwei Personen – eine Frau geht bewusstlos zu Boden, ein Mann versucht sich blutüberströmt noch zu wehren. Der Angeklagte schlägt noch einmal zu. Wegen des zweifachen Mordversuches sitzt der junge Serbe nun vor Geschworenen – und wird verurteilt.
„Ich bin erfreut und erstaunt, wie gut es Ihnen geht“, wendet sich Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp an die Zeugin im Wiener Landl. Was angesichts des brutalen Angriffs auf die 43-Jährige an ein Wunder grenzt. Narben im Gesicht, Einschränkungen der Sprache und Gleichgewichtsprobleme erinnern sie aber stetig an die Nacht auf den 16. Juli 2024 am Wiener Meiselmarkt.
Hammerschläge gegen den Schädel
Regelmäßig kümmerte sie sich dort um Obdachlose, brachte ihnen Essen und unterhielt sich mit ihnen. Auch in der fatalen Tatnacht. Völlig aus dem Nichts wurden sie und ein Bekannter von einem Serben mit einem Zimmermannhammer attackiert. Zuerst schlug der 29-Jährige mindestens dreimal auf die Frau ein, drehte sich danach zu dem Mann um und zertrümmerte ihm das Gesicht.
Schockierende Videos zeigen Bluttat
Als dieser bereits stark blutend am Boden lag, zog der Angeklagte ihn erneut hoch – und schlug noch einmal zu. Festgehalten wurden die Horrorszenen auf Videos, die die Geschworenen und Zuhörer zum Zusammenzucken brachten. Den 29-Jährigen lassen die Aufnahmen jedoch anscheinend unbeeindruckt. Er hält weiter an seiner Version fest: „Sie haben angefangen, mich zu schlagen und zu bedrohen. Ich habe das im Affekt gemacht“ – er habe sich bloß gewehrt ...
Der ist am Boden gelegen. Sie haben ihn aufgezogen und noch einmal hingeschlagen. Wo soll denn da die Bedrohungssituation gewesen sein?
Beisitzende Richterin im Wiener Landl
Eine Verantwortung, die vor allem bei der beisitzenden Richterin für Entsetzen sorgt: „Haben Sie die gleichen Videos gesehen, wie wir?“, fragt sie kopfschüttelnd. „Der ist am Boden gelegen. Sie haben ihn aufgezogen und noch einmal hingeschlagen. Wo soll denn da die Bedrohungssituation gewesen sein? Eine Notwehr hört dann auf, wenn der Angriff vorbei ist.“ Schulterzucken vom Serben: „Ich war einfach nicht bei Sinnen.“
Alkoholkrank, aber zurechnungsfähig
Schon die Verteidigerin betont nämlich, dass ihr Mandant schwer alkoholkrank sei, seit einiger Zeit auch Drogen konsumiere. „Dadurch wird er immer aggressiver und unberechenbar“, so die Anwältin. Außerdem: „Er hat es nicht für möglich gehalten, dass die Opfer aufgrund der Schläge mit dem Hammer sterben könnten.“ Zurechnungsfähig war er laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann zum Tatzeitpunkt auf jeden Fall.
Doch genau das wäre fast passiert. Der obdachlose Mann erlitt einen Schädelbruch, die Frau musste bereits zweimal operiert werden. Von den psychischen Folgen ganz zu schweigen: „Ich hab‘ den Menschen immer gern geholfen. Wenn ich jetzt in Menschenmassen bin, bin ich wie eine kleine Maus, die sich am liebsten verstecken würde. Wenn es dunkel ist, geh‘ ich überhaupt nicht mehr raus.“ An Arbeit ist für die 43-Jährige nicht mehr zu denken. Sogar im Haushalt ist sie auf Hilfe angewiesen.
19 Jahre Haft – nicht rechtskräftig
Am Ende setzt es gegen den 29-jährigen Angeklagten 19 Jahre Haft wegen zweifachen versuchten Mordes. Er wird weiters wegen schweren Raubes und Bedrängnisdiebstahls schuldig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Nächster Prozess folgt bereits
Parallel läuft gegen ihn auch noch ein Verfahren wegen eines anderen Vorfalls – es geht um schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen und schwere Nötigung.
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