Soeben aus der U-Haft entlassen, setzte ein 33-Jähriger eine Maske auf, bedrohte die Ex in Eisenstadt und steckte ihr Auto mit einem Bengalen in Brand. Den Fehler gestand der Niederösterreicher ein: „Ich hätte mich nicht als Bär verkleiden sollen.“
Schon 2016 verbrachte der Student – er möchte gern Lehrer für Englisch und Geschichte werden – neun Monate in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil er wiederholt Politiker bedroht hatte. Als „therapiert“ wurde er entlassen.
Sieben Jahre lang war’s ruhig um den Niederösterreicher, was die Strafrelevanz betrifft. „Ganz im Griff habe ich meine innerlichen Aggressionen aber nie gehabt“, erzählt der 33-Jährige am Landesgericht Eisenstadt, der diesen Sommer in U-Haft saß, nachdem er die Ex-Freundin beharrlich verfolgt hatte. Ein paar Tabletten später ging er am 24. Oktober frei.
Bärenmaske statt Polizeiposten
Kaum auf freiem Fuß, rief er die Ex an, machte sie für die Untersuchungshaft verantwortlich, beschimpfte sie wüst und drohte ihr mit „Du wirst leiden“ oder „Verabschiede dich von deinen Kindern“. Sie hörte ihm geduldig zu, was ihn noch wütender zu machen schien, und zeigte ihn bei der Polizei an. Ein Beamter forderte den Mann auf, umgehend zum Posten nach Eisenstadt zu kommen. Also fuhr er los. „Ihre Wohnung liegt direkt auf dem Weg, ich konnte nicht anders“, sagt der 33-Jährige, der anhielt und bei der Frau anläutete. Die sah durch den Spion eine Gestalt mit Bärenmaske, die ihre Autokennzeichen in der Hand hielt. Freilich blieb die Tür zu. Der Bär trollte sich davon, setzte sich ins Auto, rollte los und warf einen Bengalen auf ihr Fahrzeug. Das ging in Flammen auf – Totalschaden.
Bengalen „Ab 12 Jahren“
„Ich hätte mich nicht als Bär verkleiden sollen“, sagt er vor dem großen Schöffensenat. „Und das mit dem Bengalen?“, will die Vorsitzende wissen. „Ich wollte ihr nur einen Streich spielen. Auf der Verpackung stand ,Ab 12 Jahren’, also ist mir das nicht so arg gefährlich vorgekommen.“
Mein Mandant ist sich bewusst, dass er einen schweren Fehler gemacht hat. Er sieht ein, dass er Medikamente braucht. Nur: Bereits 2016 hat eine Vollzugsdirektion über einen Menschen entschieden, den sie nicht kannte und die verordneten Therapien nicht umgesetzt.

Nikolaus Mitrovits, Anwalt
Bild: HS
Der zu rate gezogene Gerichtssachverständige diagnostiziert eine nachhaltige psychische Störung, eine so genannte Zornmanie. „Bei der Tat war die Zurechnungsfähigkeit nicht gegeben“, sagt Manfred Walzl. Nur in einem forensisch therapeutischen Zentrum könne man zielführend ansetzen. „Er braucht ein klinisches Setting mit monatlicher Depot-Spritze. Das geht ambulant nicht.“
Der Mann wird eingewiesen, der Spruch ist rechtskräftig.
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