Im Zusammenhang mit einem Schussattentat im Jänner vor der Discothek Sender in Lustenau (Vorarlberg) musste sich am Dienstag ein 32-jähriger Zeuge am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Angeklagt ist der unbescholtene Kroate wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung. Denn der Mann, der damals als Security in der Diskothek arbeitete, gab bei seiner polizeilichen Zeugenbefragung an, keinerlei Wahrnehmungen in Bezug auf das Schussattentat gemacht zu haben. Wie sich herausstellte, war das eine glatte Lüge, ergab doch die Auswertung der Videokamera des Lokals etwas ganz anderes. Weshalb sich der 32-Jährige nun bei Gericht verantworten musste. „Ich hatte noch nie in meinem Leben so viel Angst. Ich dachte, wenn ich sofort die Wahrheit sage, kommt der Täter und tut mir und meiner Frau was an“, erklärt der Beschuldigte sichtlich aufgewühlt.
Bei der Polizei habe er die Lüge jedoch gleich eingestanden. Und auch in der Verhandlung hält der Kroate seine Aussage aufrecht. Dass der Beschuldigte durch seine Falschaussage zur Verzögerung des Strafverfahrens gegen jenen 28-jährigen Türken beitrug, der im Jänner vor der Diskothek zwei Tschetschenen angeschossen und schwer verletzt hatte, rügt Staatsanwalt Heinz Rusch und betont: „Das Gericht ist auf die Ehrlichkeit der Zeugen angewiesen.“
Delinquent war einverstanden
Richter Marco Mazzia spricht den Kroaten daraufhin schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro. Staatsanwalt und Delinquent sind damit einverstanden.
Eine Ratenzahlung wurde vereinbart. Der Prozesstermin für den 28-jährigen Türken, der sich wegen versuchten Mordes vor dem Geschworenensenat verantworten muss, ist für März nächsten Jahres angesetzt. Chantal Dorn
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