Zwei Obdachlose ermordete der damals 16-jährige Thomas A. kaltblütig – eine weitere attackierte Frau überlebte knapp. Der junge Wiener muss sich nun den Geschworenen und einer Anklage wegen Doppelmordes stellen. Während Erwachsenen dafür lebenslange Haft droht, fallen bei Jugendlichen die Strafen wesentlich milder aus.
„Vor dem Gesetz sind alle gleich“ – das stimmt in Österreich aber nur teilweise. „Es gibt Unterschiede beim Alter“, so Anwalt Sascha Flatz. Denn bei den Strafen wird klar unterschieden. So gilt man mit 14 bis 18 Jahren als Jugendlicher und wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Und das kommt auch noch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr teilweise zum Einsatz.
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