Der S-Link, die Verlängerung der Salzburger Lokalbahn, und der Ausbau der Messe- und Stieglbahn, sollen den öffentlichen Verkehr in Salzburg grundlegend ändern. Am 10. November stimmen die Bürger über das Projekt ab. In der Stadt Salzburg wird es ein Abstimmungsbüchlein geben.
Das Büchlein nach Schweizer Vorbild bildet die Vor- und Nachteile des Großprojektes ab. Dabei wurden unter anderem die Argumente von Pro- als auch Kontra-Initiaven gegenüber gestellt. Eine faktenbasierte Überprüfung der Argumente gab es nicht. Die Bürger sollen sich mit Hilfe der Broschüre ein vollständiges Bild machen und damit eine Entscheidung für die Abstimmung treffen können.
Im Auftrag der Stadt hat die PR-Agentur ikp die Erstellung übernommen. Dabei soll nur das Vorarlberger Büro für die Erstellung zuständig gewesen sein, um neutral agieren zu können. Diese neutrale Darstellung der Argumente war für die Stadt unter Führung von Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) besonders wichtig. Er selbst ist ja ein Gegner des Projekts, die Informationen seitens des Landes sind für ihn zu positiv – eine Werbekampagne.
Neben dem Abstimmungsbüchlein für alle Salzburger Haushalte ab dem 16. Oktober, wir es auch Ende Oktober Info-Veranstaltungen geben.
Die Bürgerbefragung findet am 10. November statt. Bürger aus der Stadt Salzburg, dem Flachgau und dem Tennengau dürfen ihre Stimme abgeben. Das Abstimmungsbuch gibt es allerdings nur für die Stadt-Bürger.
Bereits im vergangenen Jahr hat es in der Landeshauptstadt eine Abstimmung zum S-Link gegeben. Diese fiel negativ aus. Das Land hat danach aber festgestellt, dass die gestellte Frage der Stadt gesetzwidrig war. Genauso gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen zur Fragestellung am 10. November. „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-Link) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch Stiegl- und Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“.
Laut einem Rechtsgutachten der Salzburger Arbeiterkammer ist diese Fragstellung ebenso nicht zulässig und könnte angefochten werden. Was das für Auswirkungen hätte, ist aber unklar. Denn die Bürgerbefragung ist für die Politik nicht bindend.
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