Ein gekündigter Betriebsrat, Ermittlungen gegen Senderchef und Gagenkaiser – ORF III versinkt in einer Schlammschlacht. Die „Krone“ kennt alle internen Details.
Im dritten öffentlich-rechtlichen TV-Sender des Staatsfunks bahnt sich ein veritabler Skandal an. Zum einen gibt es schwere Vorwürfe gegen Programmchef Peter Schöber. Mit 283.000 Euro Jahresgehalt ist er als einer der beiden Geschäftsführer von ORF III unter den Top-10-Spitzenverdienern am Küniglberg. Der Hintergrund ist äußerst brisant ...
In internen Sitzungen sollen laut Zeugen zwei Sätze von Schöber gefallen sein, die ein erschreckend rassistisches Weltbild offenbaren würden:
„Vorwürfe werden derzeit geprüft“
Nach einer Meldung bei der im Sommer des vergangenen Jahres eingerichteten Whistleblower-Stelle für anonyme Hinweise laufen seit einigen Tagen interne Ermittlungen. ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann auf „Krone“-Anfrage vielsagend: „Ja, es gibt Vorwürfe und die werden derzeit intern geprüft. Den Inhalt kommentieren oder bestätigen wir derzeit nicht.“
Über die Leiterin der zuständigen Compliance-Abteilung, eine studierte Juristin, ist schon der frühere NÖ-Landesstudiodirektor Robert Ziegler gefallen. Auch für den ORF-III-Senderchef, dem Ambitionen auf den Posten des ORF-Generaldirektors nachgesagt werden, könnte es also eng werden.
Zweite Causa um gekündigten Betriebsrat
Denn zusätzlich läuft eine öffentlich via Mails an alle Mitarbeiter (siehe Ausrisse unten) ausgetragene Schlammschlacht mit einem gekündigten Betriebsrat, die im November auch vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. Der betroffene Gewerkschafter und Redakteur ist mit vollen Bezügen freigestellt worden, weil er gegen das de facto geltende Verbot von Nebentätigkeiten verstoßen haben soll.
Im Raum steht der Verdacht, dass er bei einer Doku durch einen externen Produzenten doppelt abkassiert hat. Das würden Rechnungen belegen. Er selbst wehrt sich heftig, spricht von Mobbing und bestreitet alle Vorwürfe. Zudem verlangt er als Mitglied des Radio-Wien-Orchesters trotz Hausverbots Zutritt zu Gesangsproben.
Generaldirektor Roland Weißmann ist zwar für die eigenständige Tochtergesellschaft nicht direkt zuständig, als Vorsitzender der Generalvollversammlung, quasi dem Aufsichtsrat, wird er aber nach Prüfung der Vorwürfe die nötigen Konsequenzen ziehen (müssen) ...
Für beide Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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