„Ich wollte, dass die Beamten mich erschießen“, sagt ein Jordanier im Landesgericht Wien aus. Ende Mai stach er am Keplerplatz im 10. Bezirk einem 24-jährigen Polizisten in die Brust – eine Stichschutzweste rettete glücklicherweise sein Leben. Der 41-Jährige muss wegen der „heimtückischen Attacke“ nun 20 Jahre ins Gefängnis – nicht rechtskräftig.
Ein Hundebiss – das war die ursprüngliche Alarmierung für die Beamten am 24. Mai am Wiener Keplerplatz. Ein 24-jähriger Polizist nahm die Personaldaten der Tierhalterin auf; daneben kümmerten sich Kollegen am Brennpunkt im 10. Bezirk um einen randalierenden Betrunkenen. Völlig aus dem Nichts rammte ein Unbeteiligter dem jungen Beamten plötzlich von hinten ein Messer in die Brust.
„Suicide by Cop“ wegen Zeugungsunfähigkeit
„Hätte der Polizist keine Stichschutzweste getragen, wäre er tot“, fasst die Staatsanwältin im Wiener Landesgericht zusammen. Der 41-jährige Jordanier muss sich nun einer Anklage wegen versuchten Mordes stellen. Sein Motiv: Er wollte durch sogenannten „Suicide by Cop“ – Suizid durch Polizisten – sterben. „Ich wurde untersucht. Es wurde festgestellt, dass ich zeugungsunfähig bin. Das hat mich psychisch belastet und dann hab‘ ich beschlossen, mir das Leben zu nehmen“, sagt der Angeklagte aus.
Also fuhr er mit dem Taxi zum Keplerplatz im 10. Bezirk. Eigentlich in der Absicht, Drogen zu kaufen, um sich die Angst vor dem Selbstmord mit dem mitgebrachten Küchenmesser zu nehmen. Als er die Polizeibeamten im Einsatz sah, fasste er aber den folgenschweren Entschluss: „Dann hab‘ ich mir gedacht, wenn ich jetzt die Polizisten angreife, dann bringen sie mich um. Ich wollte, dass sie mich erschießen.“ Überwältigt wurde er schließlich mit einem Taser.
Verbogenes Messer und Kerbe in Schutzweste
Das Ausmaß der Wucht des Stiches ist nicht nur auf dem Video von der Tat zu sehen, sondern auch an den Folgen zu erkennen: Die lebensrettende Stichschutzweste des 24-jährigen Beamten hatte eine tiefe Kerbe, die 20 Zentimeter lange Klinge war erheblich verbogen. Verletzt wurde das Opfer glücklicherweise nicht. Aber dennoch: „Er leidet noch immer an den Folgen“, führt sein Privatbeteiligtenvertreter aus. Einsätze im Außendienst seien für ihn undenkbar.
Ich wollte den Polizisten töten. Ich hab‘ so fest zugestochen, damit ich sicher gehen kann.
41-jähriger Jordanier bei seiner ersten Vernehmung
Während der 41-Jähriger in seiner ersten Vernehmung noch zugesteht – „Ich wollte den Polizisten töten. Ich hab‘ so fest zugestochen, damit ich sicher gehen kann“ – streitet er vor Gericht jegliche Mordabsicht ab. Er habe aus dem Fernsehen gewusst, dass Beamte eine Schutzweste tragen: „Soweit ich weiß, schützt so eine Weste vor Kugeln und Messerstiche.“ Das tue für einen Tötungsvorsatz nichts zur Sache. „Es hätte so viel passieren können!“, konfrontiert ihn die Staatsanwältin und erntet ein einfachen „Ja“.
Und davon gehen auch geschlossen die Geschworenen aus und bejahen einen Mordvorsatz des Jordaniers. Sie verurteilen den Angeklagten nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Gefängnis.
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