Geschlagen, bedroht

Bewährungsstrafe für brutalen Stiefvater (49)

Vorarlberg
06.09.2024 18:16
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 49-jähriger Mann hatte mehrfach seine drei unmündigen Stiefkinder geschlagen und bedroht. Dafür wurde er am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Mehrere Stunden hatte die kontradiktorische Einvernahme der Opfer am Landesgericht Feldkirch in Anspruch genommen. Am Freitagnachmittag sprach der vorsitzende Richter des Schöffensenates, Theo Rümmele, den 49-jährigen Angeklagten dann wegen mehrfacher Nötigung und Körperverletzung schuldig, sowohl seine Ehefrau als auch ihre drei unmündigen Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren mehrmals geschlagen und genötigt zu haben. So sah es der Senat unter anderem als erwiesen an, dass der Beschuldigte eines der Kinder in einem Wutanfall am Hals gepackt, gewürgt und geohrfeigt hatte.

Doch neben schmerzhaften Watschen und anderen Misshandlungen, glaubte der Senat auch den Schilderungen der Opfer in Bezug auf die Nötigungen im Zusammenhang mit einem Vorfall vom vergangenen Dezember: Damals drohte der Angeklagte den Kindern mit Schlägen und dass er ihre Mutter umbringen werde, sollten sie ihr von den Misshandlungen erzählen. Umgekehrt drohte er der Mutter mit dem gewaltsamen Tod der Kinder, sollte diese zur Polizei gehen. Die Frau erstattete dennoch Anzeige, der Angeklagte wurde verhaftet.

„Gravierendes Alkoholproblem“
Das Urteil begründete Rümmele folgendermaßen: „Die Kinder haben für ihr Alter sehr gut ausgesagt.“ Und direkt an den Angeklagten gerichtet: „Sie wollten sicher auch hin und wieder das Beste für Ihre Familie. Aber Sie haben ein gravierendes Alkoholproblem.“

Richter Theo Rümmele.
Richter Theo Rümmele.(Bild: chantal dorn)

Der 49-jährige Gewalttäter hatte sich bis zuletzt für nicht schuldig bekannt und die Anschuldigungen der Kindesmutter als „haltlos“ bezeichnet. Eine gewisse Strenge in der Kindererziehung räumte er jedoch ein. Zum rechtskräftigen Urteil von drei Monaten bedingter Haft, 1000 Euro Geldstrafe und in Summe 550 Euro Teilschmerzengeld an die Opfer, ergeht die Weisung auf Kontaktunterlassung und ein Alkoholverbot über drei Jahre.

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