Betroffene kritisieren Verzögerungen bei der Auszahlung der Katastrophenhilfe. Das Land verspricht eine schnellere Abwicklung der Verfahren.
Nach der Unwetter-Katastrophe Anfang Juni sind noch immer zahlreiche Häuser im Südburgenland unbewohnbar, etwa in St. Martin in der Wart oder in Unterschützen. Mit der Änderung der Sonderrichtlinie zur Katastrophenbeihilfe hat das Land Burgenland den Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen.
Schäden dokumentiert
Dazu wurden unter anderem der Katastrophenfonds aufgestockt und mobile Teams in Häuser geschickt, um Schäden zu dokumentieren. Von Normalität ist man in den besonderen Härtefällen noch weit entfernt. Hinzu kommt die angespannte finanzielle Situation, denn viele betroffene Haushalte, deren Schadensausmaß höher als 15.000 Euro ist, warten mittlerweile ungeduldig auf die Auszahlung der Katastrophenhilfe.
Keine schnelle Hilfe
„Wir können keine Möbel bestellen, wenn wir nicht wissen, wann wir das Geld bekommen. Das hat auch nichts mit Ungeduld zu tun, sondern damit, dass uns schnelle Hilfe zugesagt wurde und unsere Häuser noch immer unbewohnbar sind“, ärgert sich ein Betroffener. Den Unmut der Bevölkerung bekommen auch die Bürgermeister zu spüren.
„So schnell, wie die Aufnahme der Schäden durch das Personal des Landes erfolgt ist, so langsam läuft jetzt die Abwicklung, weil uns als Gemeinden die nötigen Gutachten vom Land fehlen, um die Sachverständigen zu beauftragen“, kritisieren Oberwarts Stadtchef Georg Rosner und Oberschützens Ortschef Hans Unger (beide ÖVP).
Versprechen vom Land
Das Land verspricht jetzt eine schneller Abwicklung der Verfahren. Aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf heißt es dazu: „Das Land hat die personellen Kapazitäten aufgestockt, um die rund 1500 Anträge auf Katastrophenbeihilfe zügig abzuarbeiten.“
Eisenkopf: „Zur Bewältigung des hohen Arbeitsaufwands werden zusätzlich Mitarbeiter aus anderen Abteilungen eingesetzt. Die Gemeinden werden bis spätestens Ende nächster Woche in den verbleibenden Fällen darüber informiert, wo eine Stellungnahme eines Sachverständigen erforderlich ist, damit die Unterstützung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommt.“
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