Trotz mehrerer Einbrüche im Vorarlberger Unterland ist ein 17-Jähriger nur formal verurteilt worden. Der Grund dafür: Eine frühere Strafe deckt auch später bekannt gewordene Straftaten ab.
„Die letzte Verhandlung hat wohl keinen sonderlich großen Eindruck auf Sie gemacht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das nicht der richtige Weg ist.“ Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag setzte es mahnende Worte der Staatsanwältin in Richtung des Angeklagten.
Der junge Bursche hat trotz seines Alters schon einiges auf dem Kerbholz: Bereits Anfang Juni hatte der Jugendliche wegen Einbruchsdiebstahls eine teilbedingte Geldstrafe von 880 Euro ausgefasst, die Hälfte davon auf Bewährung. Anfang Jänner hatte er als sogenannter „Beitragstäter“ mit zwei anderen Burschen in Lochau und Bregenz gleich mehrere Straftaten begangen.
Alte Strafe deckt neue Straftaten ab
Weil ihm im Zuge einer Handyauswertung weitere Straftaten nachgewiesen werden konnten, gab es nun erneut ein Wiedersehen bei Gericht und die nächste Verurteilung in Form einer Zusatzstrafe. Allerdings nur formell. Denn nach Ansicht des Richters reicht die damals verhängte Strafe aus, um auch die später nachgewiesenen Taten abzudecken. Was konkret bedeutet, dass der Angeklagte zwar erneut einen Schuldspruch wegen Einbruchsdiebstahls kassierte, jedoch ohne spürbare Folgen.
Sie müssen eh noch die 440 Euro aus der letzten Verurteilung zahlen. Das ist mehr als Ihr Monatslohn.
Richter zum Lehrling
Die lapidare Ansage des Richters an den Delinquenten, der nun endlich eine Lehrstelle gefunden hat: „Sie müssen eh noch die 440 Euro aus der letzten Verurteilung zahlen. Das ist mehr als Ihr Monatslohn.“ Das Urteil ist rechtskräftig. Ungeachtet dessen steht dem Jugendlichen bald schon die nächste Verhandlung ins Haus.
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