Nach Monaten der Ungewissheit ist nun klar, wie hoch die Entschädigungszahlungen für die Grundeigentümer sind, die nach dem verheerenden Hangrutsch in Hörbranz ihre Häuser räumen mussten.
Je nach Wert des Grundstücks – dieses wurde in einem nun vorliegenden Gutachten ermittelt – erhalten die geschädigten Eigentümer 50 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke aus dem Katastrophenfonds. In besonderen Härtefällen kann die Beihilfe auf maximal 75 Prozent erhöht werden.
Maximaler Wert
Der im Gutachten für die jeweiligen Eigentümer ausgewiesene Betrag ist die maximale Bemessungsgrundlage. „Das heißt, das ist der maximale Wert, für den eine Beihilfe gewährt werden kann, wenn Ersatzgrundstücke erworben werden, um darauf beziehungsweise in den Gebäuden wieder zu wohnen“, informierte Walter Vögel, stellvertretender Vorstand der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.
Die vom Hangrutsch betroffenen Grundeigentümer wurden bereits am Dienstag bei der Präsentation des Gutachtens informiert.
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