Das Verfahren gegen die bekannte Wiener Anwältin Astrid Wagner wegen Verhetzung ist eingestellt worden. Die Strafverteidigerin wurde am 23. Mai nach der Auflösung einer Pro-Palästina-Kundgebung in der Bundeshauptstadt angezeigt, nachdem sie bei der Versammlung eine Rede gehalten hatte. Für die Anwältin sei die Einstellung „erwartungsgemäß“ erfolgt, sagte sie am Montag.
Es ging vor allem darum, dass Wagner von der Demo-Veranstalterin eingeladen war, um im Rahmen der Versammlung ihre „juristische Expertise“ darzulegen. Dabei habe sie aus „Urteilen von Verwaltungsgerichten“ zitiert, denen zufolge der Satz „From the River to the Sea, Palestine will be free („Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“) „nicht grundsätzlich illegal“ sei, sondern „nur dann, wenn er in einem bestimmten Kontext verwendet wird“, erklärte die Juristin.
Nach Veranstaltung angezeigt
Nach Auflösung der Veranstaltung – für Wagner „ohne erkennbaren Grund“ – wurde sie von Polizisten angehalten, zur Identitätsfeststellung aufgefordert und letztendlich angezeigt.
„Die Leute trauen sich deshalb nichts mehr zu sagen“, sagte die Juristin. „Ich als Anwältin habe keine Angst, ich kenne das Gesetz. Aber andere lassen sich durch Anzeigen einschüchtern.“
Wagner hatte nach dem Vorfall auch Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Polizisten eingebracht, die mittlerweile zurückgelegt wurde. Anhängig sei jedoch noch eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung. Sie vertritt auch einen Pensionisten, dem im Zuge dessen Handschellen angelegt und der Toilettengang verweigert wurde.
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