„Gesetz schwammig“

Handy beim Radeln laut Gericht erlaubt

Gericht
20.06.2024 19:00

Mit dem Handy in der Hand ins Planquadrat gefahren. Während jeder Autofahrer viel Geld gezahlt hätte, radelte ein Wiener einfach fröhlich weiter – Strafe kassierte er keine. Denn das Verwaltungsgericht Wien entschied: Das bloße Halten von Mobiltelefonen ist nämlich erlaubt.

Finger weg vom Handy am Steuer – denn das ist nicht nur eine der häufigsten Unfallursachen, sondern kann Autofahrern, Radfahrern und Co. auch ziemlich teuer kommen. Nicht aber einem Wiener, der Ende letzten Junis am Abend mit seinem Fahrrad unterwegs war, sein Mobiltelefon in der linken Hand.

Verwaltungsgerichtshof gibt Radfahrer recht
So radelte er mitten in ein Planquadrat der Polizei – 50 Euro bitte, hieß es. Die der Mann aber nicht zahlen wollte, schließlich hätte er weder telefoniert noch das Handy benutzt. Er hätte lediglich auf den Anruf seiner Freundin gewartet. Der Fall ging zum Verwaltungsgericht Wien und das hält fest: „Das bloße Halten des Mobiltelefons während des Radfahrens stellt jedenfalls keine Verwaltungsübertretung dar.“ Der Wiener muss also nicht zahlen.

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Als das Handyverbot bei Kraftfahrzeugen dieses Jahr verschärft wurde, vergaß man offenbar auf die Anwendung bei Fahrrädern und E-Scootern.

ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf

Zwar trat erst dieses Jahr eine Gesetzesänderung in Kraft, die das Handyverbot am Steuer verschärfte, Fahrräder und E-Scooter betrifft das aber nicht. ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf kritisiert: „Oft ist das Gesetz schwammig und wird von den Gerichten daher sehr strapaziert.“ Beim Autofahren ist es strikter: Auch wer das Handy nur in der Hand hält, muss 100 Euro zahlen, so ein Höchstgericht.

Selbst wenn das beim Radfahren nicht der Fall ist, warnt Wolf: „Ablenkung ist eine häufige Unfallsache und führt zu furchtbaren Unfällen.“ Also besser das Mobiltelefon ganz aus der Hand legen.

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