Angriff mit Sektglas

Wiener Jubilarin rastet bei Geburtstagsfeier aus

Gericht
12.06.2024 18:00

An ihrem 50. Geburtstag schaute eine Wienerin zu tief ins Sektglas. Mit dem sie dann einen unangenehmen Lokalgast am Hals verletzte. Vor Gericht kullern die TrĂ€nen; das Urteil fĂ€llt „außerordentlich mild“ aus. Dass GlĂ€ser im Nachleben zur Waffe werden, ist kein Einzelfall. 

Am 3. MĂ€rz knallten die Korken in einem Lokal in der Wiener Innenstadt. „Ich hab‘ sehr viel Alkohol getrunken. Es war mein 50. Geburtstag“, erzĂ€hlt eine gelernte Kosmetikerin im Wiener Landl. Die Party endete fĂŒr sie nĂ€mlich vor Gericht. Denn nach Mitternacht kippte die Stimmung.

Lokalgast beleidigte Angeklagte
„Meine Tochter ĂŒberraschte mich um 0:00 mit einer Torte. Wir haben alle angestoßen und sie haben mir Kuchen ins Gesicht geschmiert. Das soll GlĂŒck bringen“, erzĂ€hlt die 50-JĂ€hrige unter TrĂ€nen. Am Nachbartisch soll dann ein Lokalgast aufgestanden sein, hĂ€tte die Wienerin eine „fette Sau“ geschimpft. „Es ist dann alles eskaliert“, schluchzt sie vor der auszubildenden Richterin. 

Zuerst schĂŒttete sie den Inhalt ihres Sektglases auf das T-Shirt des Opfers, fuchtelte dann wild herum – sodass das Glas zerbrach und den Mann am Hals schnitt. „Es war eher GlĂŒck und Zufall, dass dem Opfer nichts passiert ist“, hĂ€lt die RichteranwĂ€rterin fest. Die Frau des Opfers riss die Wienerin mit an den Haaren, schlug ihren Kopf dabei auf den Tisch. „Ich bereue es. Es passiert auch nie wieder“, verspricht sie. 

Verteidigerin Chiara-Maria Brazda (Kanzlei Machac)
Verteidigerin Chiara-Maria Brazda (Kanzlei Machac)(Bild: Pratschner Sophie, Krone KREATIV)

Mildes Urteil wegen Jobsuche
Verteidigerin Chiara-Maria Brazda (Kanzlei Machac) betont, dass bereits vor der Verhandlung eine Schadenswiedergutmachung geleistet wurde – 2000 Euro zahlte die 50-JĂ€hrige dem Opfer fĂŒr den Halsschnitt. Deswegen, und weil sie sich gerade in einem Auswahlverfahren fĂŒr einen neuen Job befindet, fĂ€llt die Strafe „außerordentlich mild“ aus: Die drei Monate bedingte Haft wegen unter anderem versuchter schwerer Körperverletzung scheinen nicht im Leumundszeugnis der Wienerin auf. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich noch Bedenkzeit – nicht rechtskrĂ€ftig.

Wenn GlÀser zu Waffen werden
Dass TrinkglĂ€ser vor Gericht als Waffe gefĂŒhrt werden, kommt gar nicht so selten vor: Erst Ende April wurde ein 41-JĂ€hriger zu neun Monate bedingter Haft verurteilt, weil er einem Linzer Kellner ein Bierglas um die Ohren warf. Der Oberösterreicher musste am Ohr genĂ€ht werden. Anfang MĂ€rz stand ein Flachgauer (28) vor den Geschworenen: Vor einem Salzburger In-Lokal versetze er seinem Opfer mit einem abgebrochenen Weinglas eine 15 Zentimeter lange Wunde – 13 Jahre GefĂ€ngnis wegen Mordversuchs.  

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