Unbedingte Haftstrafe

Mädchen (12) in Bus Mord an Bekanntem angekündigt

Oberösterreich
24.06.2025 12:54

Einer ihm bekannten zwölfjährigen Linzerin soll ein 24-Jähriger bei einer Begegnung in einem Bus eine Schreckschusspistole gezeigt und gemeint haben, er wolle einen Freund ihrer Mutter umbringen. Die Cobra nahm den Vorbestraften fest, am Dienstag wurde er in Linz verurteilt. 

„Ich habe ja damals nicht gewusst, dass ich ein Waffenverbot habe“ – dass das nichts ändere, wisse er aber. Trotzdem: „Ich hatte keine Waffe dabei, die habe ich mir erst nachher von einem Freund geholt.“ Ein in Deutschland geborener Linzer, 24 Jahre alt, war am Dienstag vor dem Linzer Landesgericht nicht geständig.

Sturmhaube in Bus
Was ihm vorgeworfen wurde, war aber nicht ohne. Als „Gefährliche Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz“ verklausuliert, soll er laut Anklage ein junges Mädchen in einem Linzer Linienbus schwer schockiert haben. Der in Österreich und Deutschland vorbestrafte Mann soll am 14. März die Zwölfjährige samt ihrer Mutter im Bus der Linie 12 gesehen und dann eine Sturmhaube aufgesetzt haben.

Dreiecksbekanntschaft
„Warum die Sturmhaube?“, wollte der Richter wissen. „Weil die Mutter mit jemandem telefoniert hat, und zwar sicher mit dem Mann, der mich schon öfters bedroht hat“, so der Angeklagte. Man kennt einander: Der Angeklagte war lange mit der Mutter der Zwölfjährigen befreundet. Der vermeintliche Mann am Telefon ebenso. Er hat aber zusätzlich mit einer Ex des Angeklagten geschlafen, weshalb die beiden seither im Streit lägen.

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Da hat er mir die Waffe gezeigt und gemeint, er wird einen Freund und Nachbar meiner Mutter umbringen.

Die bedrohte Zwölfjährige vor Gericht

„Hat mir Waffe gezeigt“
„Er hat in seiner Jacke mit einer Patrone gespielt. Dann hat er mir gedeutet, ich soll mich zu ihm setzen. Da hat er mir die Waffe gezeigt und gemeint, er wird einen Freund und Nachbar meiner Mutter umbringen“, so die tapfere Zwölfjährige vor Gericht. Mit der Mutter sei man sofort zur Polizei, wenig später wurde der Droher vom Sonderkommando Cobra festgenommen. Die Waffe – eine geschenkte Schreckschusspistole – trug er noch bei sich.

Immer mehr Widersprüche
Weil die Zeugenaussagen vor Gericht nicht nur untereinander, sondern auch mit den Aussagen bei der Polizei übereinstimmten, glaubte ihnen der Richter mehr als dem Angeklagten. Dieser wies alle Vorwürfe von sich, verstrickte sich aber immer wieder in Widersprüche. So ergab sich kein Milderungsgrund, dafür mehrere Erschwerungsgründe: Zusammentreffen mehrerer Vergehen, Vorstrafen und die Durchführung mit einer Waffe.

So wurde der 24-Jährige zu sechs Monaten unbedingter Zusatzstrafe verurteilt. Diese nahm der Angeklagte auch sofort an. Weil er aber keinen Verteidiger hatte, wird das Urteil frühestens nach drei Tagen rechtskräftig, falls er nicht doch noch Berufung einlegt.

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