Ein UN-Gutachten beanstandet den Umgang Österreichs mit Asylsuchenden, die Opfer von Folter sind oder ein psychisches Leiden haben. Die Inhaftierung von Personen mit psychischen Problemen in sogenannten Sicherheitszellen in Abschiebungseinrichtungen müsse unverzüglich aufhören, verlangte der UN-Ausschuss gegen Folter in seinem turnusmäßigen Bericht am Freitag.
Österreich müsse dafür sorgen, dass schutzbedürftige Asylsuchende wie Opfer von Folter, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt bevorzugt zu einem Asylverfahren kämen und medizinisch betreut würden.
Mangelnde Gesundheitsfürsorge
Besorgt äußerte sich der Bericht über schlechte Bedingungen in Abschiebungsanstalten, besonders über mangelnde Gesundheitsfürsorge.
Österreichisches Recht
Weiter kritisierten die UN-Experten, dass nach österreichischem Recht Personen mit psychosozialen oder geistigen Behinderungen inhaftiert oder medizinisch zwangsbehandelt werden können. Dies schließe Einzelhaft, Isolationshaft, physische und chemische Ruhigstellung in gerichtsmedizinischen Einrichtungen ein, selbst für Kinder. Die Regierung solle die betreffenden Gesetze dringend überprüfen.
Dem benachbarten Liechtenstein legte der Ausschuss nahe, sein Abkommen zur Überstellung von Straftätern an den österreichischen Justizvollzug zu überprüfen. Zuvor müsse es grundlegende rechtliche Garantien gegen Folter und Misshandlung für Gefangene aus Liechtenstein geben.
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