Russisches Veto
UNO-Resolution gegen Wettrüsten im All gescheitert
Vor Monaten verbreite sich die US-Warnung in Windeseile: Die russische Regierung arbeitet offenbar an einem nuklearen Anti-Satelliten-Waffensystem. Russland wies die Warnung als „bösartige Fälschung“ und Trick zurück. Auch eine von den Vereinigten Staaten und Japan eingebrachte UNO-Resolution gegen ein Wettrüsten im All sieht die Führung in Moskau als „Propaganda“. Daher wurde am Mittwoch auch ein Veto gegen den Entwurf eingelegt.
In dem Textentwurf wurden alle Staaten aufgefordert, „aktiv zum Ziel der friedlichen Nutzung des Weltraums und der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum beizutragen und Maßnahmen zu unterlassen, die diesem Ziel und den einschlägigen Bestimmungen zuwiderlaufen“.
„Keine Atomwaffen in Erdumlaufbahn bringen“
Weiter wurde im Entwurf die Verpflichtung der Länder betont, den von mehr als 100 Staaten ratifizierten Weltraumvertrag einzuhalten und „keine Objekte mit Atomwaffen oder anderen Arten von Massenvernichtungswaffen in die Umlaufbahn um die Erde zu bringen, solche Waffen auf Himmelskörpern zu installieren oder solche Waffen im Weltraum zu stationieren.“ Eine Detonation einer Atombombe oder einer anderen Massenvernichtungswaffe im All wäre mit gravierenden Folgen für Weltraumaktivitäten und den Planeten Erde verbunden, hieß es.
US-Botschafterin Linda Thomas-Greenfield sagte dazu, eine solche Explosion könnte „Tausende von Satelliten zerstören, die von Ländern und Unternehmen auf der ganzen Welt betrieben werden, und lebenswichtige Dienste für Kommunikation, Wissenschaft, Meteorologie, Landwirtschaft, Wirtschaft und nationale Sicherheit auslöschen“.
US-Botschafter: Russland verheimlicht etwas
Der russische Botschafter Wassili Nebensja hatte vor der Abstimmung am Mittwoch von einem „Witz einer Resolution“ und „zynischen Trick“ gesprochen. US-Vertreter Robert Wood deutete dagegen an, Russland könnte etwas zu verheimlichen haben.
Um gegen Angriffe auf Satelliten besser reagieren zu können, hatte die NATO bereits 2021 beschlossen, dass Angriffe aus oder im Weltraum künftig nach Artikel 5 zur kollektiven Verteidigung als Bündnisfall behandelt werden können – also so wie zuvor Angriffe am Boden oder im Luft-, See- oder Cyberraum.










Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.