Ein Autofahrer rastete aus, als ein Passant ihm auf die Motorhaube klopfte. Faustschläge und Tritte ins Gesicht führten zu drei Brüchen und zu einer Verurteilung im Salzburger Landesgericht.
Eine Alltagssituation hat den vorbestraften Angeklagten zur Weißglut, und letztlich ins Gefängnis gebracht. Am 12. Februar, zur Mittagszeit, stand der Bosnier (37) – mit einer Promille intus – in seinem weißen Wagen an der Kreuzung Ignaz-Harrer-Straße zur Rudolf-Biebl-Straße in der Salzburger Innenstadt. Er wollte losfahren und rollte zum Zebrastreifen vor. Ein Passant, der da die Straße querte, klopfte ihm daraufhin auf die Motorhaube.
Opfer psychisch beeinträchtigt
Deshalb zuckte der Lenker aus. „Er stieg aus, ging zielgerichtet zum Opfer und schlug mit den Fäusten auf ihn ein“, schilderte eine Augenzeugin am Dienstag im Landesgericht. „Das war schockierend für mich. Keiner machte etwas, deshalb bin ich ausgestiegen und habe zu schreien begonnen. Er machte aber einfach weiter.“ Fünf, sechs Faustschläge waren es, und noch zwei Fußtritte gegen das am Boden liegende Opfer, erzählte die Zeugin. Sie stellte sich dann sogar vor das Auto, weil der Schläger wegfahren wollte. „Das Opfer war blutüberströmt“, erinnerte sie sich. Überall seien Blutspritzer gewesen, war auch im Prozess zu hören. Was die Frau erkannte, aber der Angeklagte offenbar nicht: Das Opfer ist stark psychisch beeinträchtigt und denkt wie ein Kind zwischen 6 und 9 Jahren – das war auch beim Prozess bemerkbar. „Ich hab mich vor dem Auto gefürchtet, deshalb hab ich geklopft“, erzählte der junge Mann.
„Es tut mir leid“, betonte der Angeklagte und erklärte sich mit Stress in der Arbeit und mit der Verlobten. Deshalb hatte er getrunken, und so reagiert. Das Gericht kannte kein Pardon: Zwei Jahre unbedingte Haft lautete das nicht rechtskräftige Urteil.
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