Wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauchs musste sich am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg ein ehemaliger Postangestellter verantworten. Der Mann hatte sich seiner Arbeit auf unorthodoxe – und illegale – Weise entledigt.
„Dass mein Mandant zur Verhandlung erschienen ist und erst dann zurück nach Ungarn zieht, beweist, dass er einen guten Charakter hat“, führt Verteidiger Thomas Lässer schon zu Beginn des Schöffenprozesses ins Treffen. Zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs bekennt sich der 24-Jährige zudem schuldig und sagt, er habe gewusst, dass er die Rückscheine nicht selbst hätte unterschreiben dürfen. Außerdem habe er es als eine Art „Service am Kunden“ gesehen, um ihnen den Weg zum Postamt zu ersparen. Doch wie sich herausstellte, ist das nur ein Teil der Wahrheit.
„Ich hatte so viel zu tun“
Auf wiederholte Nachfrage von Richterin Sabrina Tagwercher nach dem eigentlichen Grund für den Amtsmissbrauch gibt der Beschuldigte an, überfordert gewesen zu sein. „Ich arbeitete jeden Tag bis 19 Uhr. Ich hatte so viel zu tun, immer waren etliche persönlich zuzustellende Schriftstücke dabei.“
Im Februar hätte der Mann in Lauterach einmal elf RSb-Briefe zustellen sollen. Als er die Empfänger nicht antraf, signierte er kurzerhand selbst den Rückschein und warf das zuzustellende Schriftstück in den Briefkasten. Den Rückschein retournierte er an den Absender – die Gemeinde. Diese ging folglich davon aus, dass sämtliche Empfänger die Post erhalten hatten. Die Sache ging jedoch für sämtliche Opfer glimpflich aus.
Angeklagter fasste Geldstrafe aus
Auch der Angeklagte hat Glück. Denn immerhin sieht der Gesetzgeber für das Verbrechen, das er begangen hat, eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren vor. Weil der nunmehrige Ex-Postler unbescholten ist, lautet das – noch nicht rechtskräftige – Urteil am Ende: 1600 Euro teilbedingte Geldstrafe.
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