Freispruch vor Gericht

Keine Beweise, wer Auto des Nachbarn abfackelte

Oberösterreich
02.04.2024 14:00

Ein 40-Jähriger soll den Kastenwagen eines Nachbarn in Linz abgefackelt haben, weil dieser ihn einmal wegen Falschparkens anzeigte – das behauptete zumindest die Anklage. Der Beschuldigte selbst bestritt die Tat und lieferte eine amoröse Erklärung, weshalb er verdächtigt wurde. Das Gericht sprach ihn rechtskräftig frei.

Der Vorfall, weswegen der Beschuldigte am Dienstag in blauem Kapuzenpulli im Landesgericht Linz Platz nahm, liegt schon vier Jahre zurück: Im März 2020 soll der 40-jährige Pole die Scheibe des Citroën Jumper eines Nachbarn eingeschlagen und einen brennenden Gegenstand ins Wageninnere geworfen haben – woraufhin der Kastenwagen völlig ausbrannte und erst von der Feuerwehr gelöscht werden konnte.

Zumindest warf die Staatsanwaltschaft das dem 40-Jährigen vor, und lieferte auch ein mögliches Motiv mit: Der besagte Nachbar habe den Beschuldigten einmal angezeigt, weil er unerlaubterweise auf seinem Mietparkplatz gestanden sei. 180 Euro musste der vorbestrafte 40-Jährige damals wegen einer Besitzstörungsklage zahlen. Aus Ärger soll er dann zum Brandstifter geworden sein, so die Vermutung der Anklage.

Beschuldigter streitet alles ab
Der Beschuldigte selbst bestritt aber vehement, der gesuchte Zündler zu sein: „Ich kann es nicht zugeben, weil ich es nicht getan habe“, übersetzte seine Dolmetschein in der Gerichtsverhandlung. Die Besitzstörungsklage wegen Falschparkens habe er völlig zurecht bekommen, er habe deswegen keinen Groll gegen den Nachbarn gehegt. „Ich war nur auf mich selbst böse, weil ich nicht gemerkt habe, dass das ein fremder Parkplatz ist.“

Zuneigung nicht erwidert
Beschuldigt wurde der 40-Jährige hauptsächlich deshalb, weil ihn eine Zeugin belastete. Dafür lieferte der Angeklagte eine Erklärung: Die Zeugin, eine Freundin seiner Lebensgefährtin, habe ihn verführen wollen. Nach seiner Abweisung sei sie dann wohl verärgert gewesen, stellte der 40-Jährige unausgesprochen in den Raum.

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten frei. Begründung: Es gibt keine Beweise für seine Schuld. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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