Das Frühlingserwachen heißt für viele in Österreich auch, sich zum Frühjahrs- oder Osterputz aufzuraffen. In gut drei Viertel der Haushalte werden die eigenen vier Wände im Frühling gründlich gereinigt. Damit ist ein Unfallrisiko verbunden, das man nicht unterschätzen darf.
Denn mehr als ein Drittel der Österreicherinnen und Österreicher hat sich dabei bereits mindestens einmal verletzt, so eine aktuelle Studie von marketagent im Auftrag von Allianz Österreich. Demnach gaben 37 Prozent der Befragten an, sich schon ein oder mehrere Male bei Haushaltstätigkeiten – ausgenommen Kochen – verletzt zu haben. Mehr als ein Viertel (26 Prozent) weiß davon, dass dies einer anderen Person aus dem gleichen Haushalt bereits passiert ist.
Häufig: Schnittwunden und Kopfverletzungen
Zu den häufigsten Verletzungen zählen Schnittwunden (51 Prozent), Kopfverletzungen durch Stöße oder herabfallende Gegenstände (44 Prozent) und Quetschungen (41 Prozent). Fast genauso oft stolpern die Österreicher beim Putzen über Gegenstände oder Staubsaugerkabel (39 Prozent), verbrühen sich (30 Prozent) oder verletzen sich beim Heben von schweren Gegenständen (27 Prozent). Besonders gefährlich sind Treppenstürze (22 Prozent), Stürze von Leitern oder Sesseln (21 Prozent) sowie Unfälle durch Ausrutschen (12 Prozent).
Seltener: Stromschläge und Vergiftungen
Stromschläge durch Elektrogeräte (11 Prozent) sowie Reizungen bzw. Verätzungen (7 Prozent) und Vergiftungen (2 Prozent) durch Chemikalien kommen vergleichsweise seltener vor.
Denise Cullu, Expertin für private Unfallversicherungen bei der Allianz Österreich, rät beim Osterputz zu Sicherheitsvorkehrungen: „Stolperfallen wie rutschende Teppiche sollten bereits im Vorfeld beseitigt werden.“ Beim Staubwischen oder Fensterputzen solle man sich außerdem niemals auf Sessel, Tische oder andere Möbelstücke stellen: „Hier sind schon viele grobe Verletzungen passiert“, gibt Cullu zu bedenken.
Gesetzliche Versicherung zahlt nicht für alles
Die Expertin weist darauf hin, dass Unfälle, die beim Putzen zu Hause passieren, als Freizeitunfälle gelten und somit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind. Behandlungskosten werden zudem nur bis zu einem gewissen Grad von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wer bei gravierenden Zwischenfällen finanziell abgesichert sein will, dem rät Denise Cullu zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese biete „bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen eine Kapitalleistung in Form einer einmaligen Auszahlung oder einer monatlichen Rente“.
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