Bei guten Leistungen

Zuwanderer können schneller Deutsche werden

Ausland
02.02.2024 17:20
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz gebilligt. Dieses sieht vor, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer bereits nach fünf Jahren Aufenthalt die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen können (siehe Video oben). Voraussetzung ist, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können.

Bei guten Leistungen in Schule oder im Beruf, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement können die Menschen bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Bisher müssen Zuwanderinnen und Zuwanderer mindestens acht Jahre im Land leben, um die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können.

Beschlossen wurde außerdem die Doppelstaatsbürgerschaft, die bisher nur für EU-Bürgerinnen und -bürger sowie einige Sonderfälle galt, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei. Die Reform betrifft auch Deutsche, die Bürgerinnen und Bürger eines weiteren Staats werden wollen. Sie benötigen dafür keine spezielle Genehmigung der Behörden mehr. Ohne diese verlor man bisher die deutsche Staatsbürgerschaft.

Straftäter und Schleuser schneller abschieben
Eine weitere Neuerung gibt es beim Rückführungsverbesserungsgesetz. Damit sollen insbesondere Menschen, die Straftaten begangen, andere gefährdet oder in das Land geschleust haben, schneller abgeschoben werden. Behörden bekommen mehr Möglichkeiten, Ausreisepflichtige aufzufinden, ihre Identität zu klären und ein Untertauchen zu verhindern. Zudem können Menschen künftig bis zu 28 Tage in Ausreisegewahrsam bleiben, bisher sind es zehn.

Manche Politikerinnen und Politiker äußerten am Freitag Bedenken, dass die neuen Bestimmungen möglicherweise nicht ganz praxistauglich seien. In der Länderkammer kam es bei dem Staatsangehörigkeitsrecht zu einem Schlagabtausch.

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