Einigung auf Standards
Bezahlkarte für Asylwerber kommt deutschlandweit
Jetzt ist es fix: In Deutschland wird bundesweit eine Bezahlkarte für Asylwerber eingeführt. Damit sollen Asylwerber künftig einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Mit der Karte soll auch verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Die Umsetzung soll bis Sommer abgeschlossen sein.
14 von 16 deutschen Bundesländern einigten sich am Mittwoch auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Karte demnach ebenfalls einführen, dabei aber einen eigenen Weg gehen. In Österreich ist auch eine heftige Diskussion über ein ähnliches Modell wie in Deutschland entstanden.
Bargeldloses einkaufen
Geflüchtete in Deutschland sollen - wie mit einer Debitkarte - bargeldlos einkaufen können. Die einzelnen Länder können die Nutzung auch auf eine bestimmte Region begrenzen. Die Abhebung von Bargeld ist nur bis zu einem gewissen monatlichen Betrag möglich. Wie hoch dieses sogenannte „Taschengeld“ ausfallen soll, wird derzeit noch diskutiert. Die Bezahlkarte wird nur in Deutschland funktionieren und nicht im Ausland. Außerdem sind Überziehungen, Karte-zu-Karte-Überweisungen sowie sonstige Überweisungen im In- und Ausland ausgeschlossen.
„Wichtiger Schritt“
„Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken“, erklärte der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), am Mittwoch zum Thema Auslandsüberweisungen. „Viel Geld ist dann in die Heimat geschickt worden. Das wollen wir nicht“, hieß es seitens der FDP.
Die Anreize für irreguläre Migration müssen deutlich gesenkt werden. Die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte ist ein Meilenstein.
Deutschlands FDP-Finanzminister Christian Lindner
Über Höhe des Betrags entscheidet jedes Bundesland selbst
Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst, erläuterte Rhein. Laut aktueller Rechtssprechung müsse jedem Leistungsbezieher ein Teil des Geldes bar ausgezahlt werden. „Bei diesem ,Taschengeld‘ reden wir wahrscheinlich von einem Betrag um die 100 bis 150 Euro“, ergänzte Rhein. Und fügte hinzu: „An dem kommt man nicht vorbei, das muss bar verfügbar sein.“ Alles Weitere müsse in den Ländern festgelegt werden.
Bezahlkarte hat keine Kontobindung
Die Bezahlkarte habe keine Kontobindung und könne grundsätzlich in allen Branchen eingesetzt werden, aber eben nicht im Ausland. „Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional eingeschränkt, Branchen können ausgeschlossen werden“, erläuterte Rhein. Als Beispiel nannte er die Glücksspielbranche.
Verwaltungsaufwand sinkt
Da mit einer Bezahlkarte Bargeldauszahlungen an Asylwerber weitgehend entbehrlich würden, sinke der Verwaltungsaufwand in den Kommunen, sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD). Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, forderte laut einem Bericht des „Handelsblatts“: „Die flächendeckende Einführung von Bezahlkarten für Asylwerber ist richtig und muss so schnell wie möglich realisiert werden.“
Erste Asylwerber reisen ab
In einigen Landkreisen wurden Bezahlkarten-Modelle bereits als Pilotversuch eingeführt. Nach der Umstellung auf das neue System haben etwa im Landkreis Greiz in Thüringen bereits 35 von 135 Asylwerbern das Land wieder verlassen. Landrätin Schweinsburg (CDU) sagte im ZDF, dadurch trenne sich die Spreu vom Weizen.
Asylwerber erhalten bisher gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung, etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. Ende 2022 hatten rund 482.300 Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor.
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