Nach reichlich Alkohol- und Drogenkonsum verging sich der Angeklagte an seiner 24-jährigen obdachlosen Mitbewohnerin. Dafür bekam er nun am LG Feldkirch die Rechnung präsentiert.
Drei einschlägige Vorstrafen schlagen bei dem Türken bereits zu Buche. Am Freitag wurde der Mann am Landesgericht Feldkirch wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem muss er an das Opfer, eine 24-jährige Frau, 4000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.
Zwar hatte der Angeklagte stets seine Unschuld beteuert und behauptet, einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt zu haben. Doch der Schöffensenat glaubte dem Mann nicht. Anders in Bezug auf das Opfer. „Die belastenden Angaben der Frau waren glaubwürdig“, erklärte die vorsitzende Richterin Silke Sandholzer in der zweiten Verhandlung.
Alkohol und Marihuana konsumiert
Die 24-jährige Mitbewohnerin in einem Obdachlosenheim hatte sowohl bei der Polizei als auch in der kontradiktorischen Einvernahme angegeben, an jenem Abend gemeinsam mit dem Beschuldigten und weiteren Bewohnern in der Teeküche des Kaplan-Bonetti-Hauses in Dornbirn Alkohol und Marihuana konsumiert zu haben. Als der „Umtrunk“ vorbei war und jeder wieder sein Zimmer aufsuchte, sei sie noch „zum Quatschen“ und auf einen Joint zum Angeklagten gegangen. Dort sei ihr plötzlich schlecht geworden.
Die Wehrlosigkeit der am Boden Kauernden soll der Angeklagte ausgenützt und die Frau sexuell missbraucht haben. Erst nach der Tat habe sie die Kraft gehabt, sich aus der Situation zu befreien und im Badezimmer zu übergeben.
Für meinen Mandanten war die Wehrlosigkeit des Opfers nicht erkennbar. Sie hat ja mit ihm geredet und konnte sich zumindest eingeschränkt bewegen.
Verteidiger Hanno Lercher
Da die 24-Jährige aufgrund ihrer damaligen Bewegungsunfähigkeit behauptet hatte, vielleicht mit K.O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt worden zu sein, wurde ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das allerdings negativ ausfiel.
Gutachterin Marion Pavlic verneinte daher eine wie vom Opfer geschilderte Bewegungslosigkeit, räumte jedoch eine verzögerte Reaktionsfähigkeit durch den Konsum von Cannabis und Alkohol ein. Verteidiger Hanno Lercher hat bereits Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen den Schmerzengeldzuspruch angemeldet, Staatsanwältin Julia Berchtold will ihrerseits ebenfalls in Berufung gehen.
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