Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedsstaaten einigten sich am Donnerstag auf EU-weite Vorschriften gegen Geldwäsche, die Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen stopfen sollen. Händler von Luxusgütern müssen demnach zudem die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die Behörden melden.
Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten.
Auch Fußballvereine fallen unter das neue Gesetz
Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine. Der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten gilt als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa.
Kryptowährungen und Bankgeschäfte von Superreichen im Visier
Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro strenger überwachen. Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass russische Oligarchen die EU-Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine umgehen können.
„Mitgliedsstaaten verlieren Milliarden von Euro“
Strengere Anti-Geldwäsche-Regeln für Kryptowährungen, Banken, Oligarchen und Fußballvereine seien „längst überfällig“, betonte der Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen stopfe die nationalen Schlupflöcher. „Bislang verlieren die Mitgliedsstaaten Milliarden von Euro“, erklärte der finnische Sozialdemokrat.
Europäische Anti-Geldwäsche-Behörde: Wien bewirbt sich um Sitz
Dem Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedsstaaten noch formal zustimmen. Die Überwachung der neuen Regeln sollen nationale Behörden übernehmen, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (Anti Money Laundering Authority - Amla). Der Sitz der Amla wird in diesem Jahr festgelegt, auch Wien hat sich dafür beworben.
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